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Bundespolizei beschlagnahmt verbotene Böller

ID: 1364462

(ots) - Am Montag entdeckten
Bundespolizisten verbotene Feuerwerkskörper im Kofferraum eines VW
Caddy.

Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte am Montag gegen 11:40
Uhr den in Holland zugelassenen Volkswagen in Altglietzen. Der Wagen
war aus Polen kommend auf der Bundesstraße 158a unterwegs. Bei der
Überprüfung fanden die Beamten eine Vielzahl von Raketen und Böllern
im Kofferraum.

Da keiner der aus Polen mitgebrachten Feuerwerkskörper die für die
Einfuhr nach Deutschland erforderlichen Prüfzeichen besaß, stellten
die Bundespolizisten die Silvesterknaller sicher. Das Gesamtgewicht
der pyrotechnischen Erzeugnisse betrug 10,5 Kilogramm.

Gegen den 34-jährigen aus Holland stammenden Fahrer leiteten die
Beamten ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Sprengstoffgesetzes ein.

Hinweise der Bundespolizei zu illegaler Pyrotechnik:

Wie in jedem Jahr warnen die Bundespolizei und der Zoll gemeinsam
vor Gefahren, die von illegaler Pyrotechnik ausgehen können

In der Vorweihnachtszeit wird nicht nur an Geschenke gedacht, es
beginnen auch die Vorbereitungen zum Jahreswechsel. Ganz klar:
Feuerwerk gehört für viele Menschen in Deutschland dazu. Verkauf und
Zulassung von pyrotechnischen Gegenständen sind in Deutschland
einheitlich geregelt. In Deutschland erhältliche legale
Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein aufwändiges
Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung und
-prüfung. In anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gekaufte,
legale Feuerwerkskörper werden grundsätzlich durch die dortigen
zuständigen Stellen geprüft. Allerdings registrieren Zoll und
Bundespolizei spätestens im Dezember eine alljährlich zunehmende
Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörpern,
besonders aus Polen und Tschechien.





Diese Pyrotechnik ist in allen Variationen und Mengen erhältlich,
äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Mangelhafte
Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können
selbst bei korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen
führen.

Der Gesetzgeber hat aufgrund der davon ausgehenden Gefahr, die
Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt.
Personen, die solche Feuerwerkskörper dennoch nach Deutschland
einführen, verstoßen gegen die Vorschriften des Sprengstoff- und/
oder Zollrechts. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe oder
sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Jeder Umgang mit und jede Einfuhr von nicht zugelassener
Pyrotechnik ist in Deutschland verboten! Ausschließlich Artikel mit
BAM- Zulassungszeichen oder CE- Zeichen sind erlaubt.

Mit Freude den Jahreswechsel erleben - mit den Tipps von
Bundespolizei und Zoll:

Erwerben Sie nur zugelassene Qualitätsprodukte bei autorisierten
Händlern.

Achten Sie immer darauf, dass die BAM- oder CE-Zeichen nicht
gefälscht sind.

Lesen Sie vorab immer die Gebrauchsanweisung und die
Sicherheitshinweise, damit Sie und unbeteiligte Personen nicht zu
Schaden kommen.

Achten Sie auf ausreichend Platz beim Anzünden der
Feuerwerkskörper.

Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die optisch keine Mängel
erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger
sollen nicht wieder angezündet, sondern entsorgt werden.

Ihre Hinweise zu festgestellten Feuerwerkskörpern, die nicht den
Sicherheitsnormen entsprechen, nimmt jede Polizeidienststelle sowie
die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000
entgegen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter
www.bundespolizei.de sowie www.zoll.de.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 15.12.2015 - 13:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOLD-B
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Hohenwutzen (Märkisch Oderland)



Kategorie:

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