Vorsicht bei fernmündlichen Verträgen
(ots) - Betrüger versuchten durch Überrumpelung am
Telefon mit einer Frau aus dem Landkreis NWM einen Vertrag
abzuschließen. Am Samstagvormittag rief bei der 52-Jährigen aus dem
Landkreis Nordwestmecklenburg eine jüngere Frau an und gab sich als
Mitarbeiterin der Kündigungsabteilung einer Vorteilsgemeinschaft aus.
Sie überzeugte die Dame, dass sie durch einen Internetkauf eine
Zahlungsverpflichtung eingegangen ist. Sie bot ihr anschließend eine
Umgehung dieser Verpflichtung an, indem eine geringere Summe über
einen Zeitraum von drei Monaten direkt an sie erfolgt. Die Täterin
verglich dann scheinbar die persönlichen Angaben der Betroffenen und
ließ sich die Kontodaten vervollständigen. Im Anschluss sagte sie
ihr, dass ein weiterer Anruf durch einen Kollegen, der eine
Tonaufzeichnung vornehmen will, eingehen wird und die Dame die Fragen
mit "Ja" beantworten soll. Eine halbe Stunde später meldete sich der
besagte Kollege auch und stellte sehr schnelle Fragen. Am Dienstag
erhielt die Frau dann Post von einer Glücksspielgemeinschaft
inklusive "Vorteilszertifikat". Sie erstattete umgehend Anzeige wegen
versuchten Betruges. Die Polizei möchte diesbezüglich eindringlich
davor warnen, persönliche Daten am Telefon preis zu geben. Beachten
Sie, dass telefonisch abgeschlossene Verträge Gültigkeit haben!
Widerrufen Sie bei fälschlich abgeschlossen Verträgen innerhalb der
14-tägigen Frist am besten schriftlich per Einschreiben! Seien Sie
aufmerksam, hören Sie genau hin und lassen Sie sich nicht
überrumpeln! Haben Sie einen dubiosen Anruf erhalten, wenden sie sich
an eine Polizeiliche Beratungsstelle bzw. an die nächste
Polizeidienststelle oder informieren sich selbst auf
www.polizei-beratung.de
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
Nancy Schönenberg
Telefon: 03841-203-304
E-Mail: pressestelle-pi.wismar(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 16.12.2015 - 10:32 Uhr
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