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Wiederholter Einsatz des Entschärfungsdienstes erforderlich

ID: 1364855

(ots) -
Am Dienstag (15. Dezember 2015) mussten die Beamten der
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel gleich mehrmals den
Entschärfungsdienst der Bundespolizeidirektion Pirna anfordern. In
zwei Fällen war die Nettoexplosivmasse der aufgefunden Pyrotechnik so
groß, dass eine sichere Verwahrung der pyrotechnischen Erzeugnisse
nur durch den Einsatz der Spezialkräfte sichergestellt werden konnte.

Den Anfang machte eine deutsche Staatsangehörige (49) auf der
Bundesautobahn 17 im Bereich Breitenau. Bei der polizeilichen
Kontrolle stellten die Beamten 10 Stück Raketen (je 150 cm Länge) und
eine Feuerwerksbatterie (Größe: 40x40 cm) der Kategorie 3 fest.

Nur kurze Zeit später fanden die Beamten im Bereich Schmilka, bei
der polizeilichen Kontrolle zweier Deutscher (19, 22), insgesamt 1600
Stück Feuerwerkskörper und zwei Kugelbomben. Die aufgefundenen
Feuerwerkskörper hatten zusammen eine Nettoexplosivmasse von 5 Kg,
weshalb ein Einsatz des Entschärfungsdienstes erforderlich war.

Gegen späten Nachmittag mussten die Spezialkräfte des
Entschärfungsdienstes dann erneut angefordert werden. Bei der
polizeilichen Kontrolle auf der Bundesautobahn 17 stellten die
Beamten bei einem 23-jährigen drei Feuerwerksbatterien und zwei
Packungen Feuerwerkskörper (Dum Bum) fest. Fast zeitgleich
kontrollierten die Beamten einen 18-jährigen, welcher insgesamt 105
Stück verschiedener Feuerwerkskörper (darunter diverse
Feuerwerksbatterien) bei sich führte. Die festgestellten
Feuerwerkskörper der beiden Personen hatten zusammen eine
Nettoexplosivmasse von 12 Kg.

Den Abschluss des Tages machte eine 28-jährige Deutsche im Bereich
Hellendorf. Sie führte insgesamt 64 Stück verbotener Feuerwerkskörper
(La Bomba, Dum Bum) bei sich. Aber sie muss sich jetzt nicht nur
wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz verantworten, sondern auch




wegen Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Beamten fanden bei ihr noch
ein Einhandmesser und drei Elektroschocker, welche als Taschenlampen
getarnt waren. Nach dem deutschen Waffengesetz sind getarnte Waffen,
die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die als solche nicht
erkennbar sind, weil sie mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs
(z.B. Taschenlampe o.ä.) verkleidet sind, verboten.

Bei den festgestellten Feuerwerkskörpern handelte es sich um in
Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik und um Feuerwerkskörper der
"Kategorie 3", welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu
besonderen Anlässen verwendet werden darf.




Rückfragen bitte an:
 
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 16.12.2015 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI BHL
Stadt:

Pirna, Breitenau, Schmilka



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