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Kreis Steinfurt, Fußgänger in der Dunkelheit gefährdet

ID: 1365272

(ots) - Gerade jetzt, in der dunklen Jahreszeit wird die
Polizei immer wieder zu Verkehrsunfällen gerufen, an denen Fußgänger
beteiligt sind. In diesem Jahr sind bei diesen Verkehrsunfällen
bereits mehrere Personen getötet worden, die zu Fuß unterwegs waren.
Die Verkehrsdirektion, die alle schweren Verkehrsunfälle registriert
und auswertet, macht sich intensive Gedanken darüber, wie diese durch
gezielte Maßnahmen verhindert werden können. In Sachen Prävention
steht die landesweite Sicherheitskampagne "Sehen und gesehen werden"
im Vordergrund. Eine Broschüre verdeutlicht die Gefahren für
Fußgänger und soll durch Hinweise für "alle Verkehrsteilnehmer" zur
Sicherheit in der dunklen Jahreszeit beitragen. Untersuchungen
verdeutlichen eindrucksvoll, dass hell gekleidete Fußgänger und
Personen, die Reflektoren tragen, deutlich eher gesehen werden. Die
Tests haben auch gezeigt, dass Autofahrer in der Dunkelheit und bei
schlechter Sicht (Regen/Nebel) deutlich beeinträchtigt sind. Andere
Lichtquellen, wie entgegenkommende Fahrzeuge oder Reklameschilder
steigern diesen Umstand noch. Fußgänger können beleuchtete Fahrzeuge
in der Dunkelheit zwar schon früh erkennen, für Kraftfahrzeugführer
gilt oft das Gegenteil. An alle Autofahrer geht der dringende Appell,
sich den Verkehrs- und Lichtverhältnissen anzupassen und besondere
Rücksicht zu nehmen. Für alle Fußgänger gilt: Gehen Sie davon aus,
dass sie vom Fahrzeugführer nicht gesehen werden. Treten sie vom
Fahrbahnrand zurück! Überschreiten Sie Straßen möglichst an
beleuchteten Stellen und wenn keine Fahrzeuge in Sichtweite sind. Für
Fußgänger muss es ein Selbstschutz sein, sich zu dunklen Tageszeiten
im Straßenverkehr sichtbar zu machen. Eltern sollten unbedingt für
die bessere Sichtbarkeit ihrer Kinder sorgen. Angehörige und Freunde
von Senioren sollten diese entsprechend beraten und ausrüsten. Die




Sicherheit in Zahlen: Für Fußgänger ist es lebenswichtig zu wissen,
dass eine dunkel gekleidete Person in der Dämmerung erst sehr spät -
in der Regel erst in cirka 25 Metern Entfernung - von Fahrzeugführern
wahrgenommen werden kann. Daher können sie schon bei einer
Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h nicht mehr rechtzeitig genug
anhalten, wenn ein Fußgänger in der Dunkelheit erkannt wird, da der
übliche Anhalteweg (Reaktionszeit und Bremsweg) etwa 27 bis 29 Meter
beträgt. Eine hell gekleidete Person wird in der Regel schon in einer
Entfernung von etwa 40 Metern erkannt. Fahrzeugführer, die dann mit
70 oder mehr km/h unterwegs sind, können auch hier nicht mehr
rechtzeitig anhalten, da ihr Anhalteweg dann mindestens 45 bis 49
Meter beträgt. Eine Person, die Reflektoren trägt, wird dagegen schon
aus etwa 150 Metern Entfernung gesehen. Autofahrer können rechtzeitig
anhalten, selbst bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h.
Es bleibt ein lebensrettender Sicherheitsabstand!




Rückfragen bitte an:

Polizei Steinfurt
Pressestelle
Telefon: 02551 152200


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Datum: 16.12.2015 - 14:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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