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(755/2015) Weiße Streifen, weise Wege - Polizei gibt Tipps zum Verhalten an Fußgängerüberwegen in der dunklen Jahreszeit

ID: 1365572

(ots) -
GÖTTINGEN (mo) - Die dunkle Jahreszeit ist angebrochen, besondere
Vorsicht im Straßenverkehr ist erforderlich. Gerade beim Überqueren
von Fahrbahnen gibt es hier für Fußgänger und Radfahrer jeder
Altersklasse einiges zu beachten.

So sagt § 26 der Straßenverkehrsordnung aus, dass an
Fußgängerüberwegen (sog. Zebrastreifen) Fahrzeuge mit Ausnahme von
Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von
Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar
benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen haben.
Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn
nötig, müssen sie warten. Wenn der Verkehr stockt, sind die Überwege
freizuhalten.

Eine weitere, oftmals leider wenig bekannte Regel besagt, dass an
Überwegen nicht überholt werden darf. Unabhängig davon, ob ein
Fußgänger die Fahrbahn überqueren möchte. Ein Verstoß gegen diese
Vorschriften kann mit einem Bußgeld in Höhe von 80,00 Euro und 1
Punkt in Flensburg geahndet werden.

Gleiches gilt, wenn die Markierungen über einen Radweg führen.

"Leider kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen im
Bereich der sog. Zebrastreifen", so Polizeikommissar Marko Otte
(Foto), Kontaktbeamter und Verkehrssicherheitsberater der
Polizeiinspektion Göttingen.

"Gerade in den Stoßzeiten, in denen die Fahrzeugführer auf dem Weg
von oder zur Arbeitsstelle sind, aber auch Schulkinder den Weg zur
Schule bestreiten. Da ist der Eine oder Andere in Gedanken, welche
Termine anliegen oder was über den Tag zu erledigen ist. Leider ist
auch immer wieder zu sehen, dass Radfahrer fahrend den
Fußgängerüberweg überqueren. Diese sind jedoch verpflichtet
abzusteigen. Ihnen gilt die Sonderstellung nicht."

Gegenseitige Rücksicht ist geboten! Fußgänger sollen erkennbar




anzeigen, dass sie die Straße überqueren wollen und nicht einfach die
Fahrbahn betreten. Kinder sollten als Signal hierfür etwa eine Hand
ausstrecken und abwarten wie der Fahrzeugführer reagiert. Erwachsene
Fußgänger sollten den Kindern ein Vorbild sein und sich richtig
verhalten.

"Wir sind gerade nach den Neueinschulungen bestrebt, Kinder für
richtiges Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren. So werden
bereits in den Kitas "Fußgänger-führerscheine" gemacht und zum
Anfang der 1. Klasse Schulwegtrainings durchgeführt", so Otte.

Eine weitere Hilfe kann Kleidung mit reflektierendem Material
sein, die die Sichtbarkeit in der Dunkelheit verbessert. So sind
Personen mit reflektierendem oder retroreflektierendem Material im
Lichtschein von Pkw auf eine Entfernung von 140 Metern sichtbar.
Dunkle Kleidung hingegen erst ab etwa 25 Metern. Zum Vergleich: Der
Anhalteweg eines Pkw beträgt bei einer Geschwindigkeit vom 50 km/ bei
guter Reaktion 40 Meter. Eltern sollten deshalb beim Kauf von
Winterjacken für ihre Kinder nicht nur modische Aspekte beachten,
sondern auf eine gute Ausstattung mit Reflexmaterial achten.

Übrigens: Fußgängerfurten, die beidseitig nur dünn gestrichelte
Linien aufweisen, dienen lediglich der Verkehrsführung und geben dem
Fußgänger keine Sonderstellung. Sie zeigen anderen
Verkehrsteilnehmern auch an, wo mit Fußgängern zu rechnen ist.




Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Göttingen
Presse-/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle(at)pi-goe.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-goe.polizei-nds.de


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Datum: 17.12.2015 - 10:24 Uhr
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