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Verbotene Waffen und Pyrotechnik sichergestellt

ID: 1367988

(ots) -
Über das vergangene Wochenende stellten die Beamten der
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel in sechs Fällen eine erhebliche
Anzahl verbotener Waffen und Pyrotechnik sicher. Bei der
festgestellten Pyrotechnik handelte es sich zum Großteil um in
Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik und um Feuerwerkskörper der
"Kategorie 3", welche nur von ausgebildeten Feuerwerkern zu
besonderen Anlässen verwendet werden darf.

Los ging es am Freitagnachmittag (18. Dezember 2015) als die
Beamten im Bereich Altenberg zwei Jugendliche kontrollierten. Diese
führten drei Feuerwerkskörper der Marke "La Bomba" und zwei nach dem
Waffengesetz verbotene Butterflymesser bei sich.

Am darauffolgenden Tag stellten die Beamten im Bereich Schöna bei
einem 18- und 19-jährigen Deutschen insgesamt 250 Stück verbotener
Feuerwerkskörper fest.

Gegen Nachmittag kontrollierten die Beamten erneut im Bereich
Schöna zwei Jugendliche, welche eine größere Anzahl verbotener
Feuerwerkskörper und Waffen bei sich führten. Zusammen führten die
Jugendlichen 480 Stück Feuerwerkskörper, zwei Kugelbomben, zehn Stück
Bungalows, ein Springmesser, zwei Schlagringe und zwei als
Lippenstift getarnte Elektroimpulsgeräte bei sich.

Kurz darauf stellten die Beamten im Bereich Schmilka einen
23-jährigen Deutschen fest, welcher insgesamt 60 Stück verbotener
Feuerwerkskörper im Gepäck hatte, sowie einen 45-jährigen Deutschen,
der einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker bei sich führte.

Zum Abschluss stellten die Beamten am Sonntagnachmittag im Bereich
Schöna, bei einem 29-jährigen Deutschen, insgesamt acht Stück
verbotener Feuerwerkskörper fest.

In Deutschland zugelassene Pyrotechnik wird regelmäßig durch die
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) getestet und




mit einem Zulassungszeichen (BAM- oder CE-Zeichen) versehen.

Aus diesem Grund warnt die Bundespolizei ausdrücklich vor dem Kauf
von nicht zugelassener Pyrotechnik. Die Herkunft und Zusammensetzung
dieser pyrotechnischen Erzeugnisse ist in der Regel nicht klar,
weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist. Die
Verwendung dieser pyrotechnischen Erzeugnisse hat in der
Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen bis hin zu
lebensgefährlichen Verletzungen geführt. Aus diesem Grund hat der
Gesetzgeber die Einfuhr und das Verbringen von nicht zugelassener
Pyrotechnik nach Deutschland unter Strafe gestellt.

Auch der Kauf von Waffen im europäischen Ausland stellt oftmals
ein Problem dar, auch wenn diese dort scheinbar legal zu erwerben
sind. Denn Butterflymesser und Schlagringe sind nach dem deutschen
Waffengesetz in Deutschland verboten. Weiterhin sind auch getarnte
Waffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die als solche
nicht erkennbar sind, weil sie mit einem Gegenstand des täglichen
Gebrauchs (z.B. Taschenlampe, Lippenstift o.ä.) verkleidet sind,
verboten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 21.12.2015 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI BHL
Stadt:

Pirna / Altenberg / Schöna / Schmilka



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