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Polizei warnt: Finger weg von verbotenen Silvesterböllern

ID: 1371313

(ots) - Osnabrück/Leer/Emden - Die
Polizeiinspektion Leer/Emden und die Polizeidirektion Osnabrück
warnen zu Silvester vor verbotenen Feuerwerkskörpern und appellieren,
nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper zu verwenden.

Wegen ihrer großen Sprengkraft sind insbesondere nicht zugelassene
Böller - meist in Osteuropa hergestellt - sehr gefährlich und deshalb
in Deutschland auch verboten. In der Silvesternacht kommt es häufig
durch unachtsames Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu schweren
Verletzungen und Bränden. Die verheerende Wirkung beispielsweise von
den in Deutschland verbotenen - als "Polen-Böller" bezeichneten -
Krachern, wird sehr oft unterschätzt. "Abgetrennte Finger, zerrissene
Hände oder andere schwere Verletzungen sind leider keine Seltenheit",
so der Polizeisprecher Marco Ellermann (Polizeidirektion Osnabrück).
Für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ist die Silvesternacht
daher oft eine der arbeitsreichsten Nächte des Jahres.

Alle Feuerwerkskörper unterliegen in Deutschland vor ihrer
Markteinführung einer Prüfung durch die Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM). Zur Prüfung gehört
beispielsweise auch, dass ein Böller niemals mehr als 120 Dezibel
Schallpegel überschreiten darf wie auch eine gute Verarbeitung sowie
eine entsprechende Begrenzung der Explosivmenge. Legale, also in
Deutschland zugelassene, Feuerwerkskörper erhalten bei erfolgreicher
Prüfung eine Registriernummer und ein CE-Zeichen in Verbindung mit
einer Kennnummer der Prüfstelle, die auf der Verpackung zu finden
sind.

Ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur zu Silvester, zwischen
dem 31. Dezember um 00:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr,
erlaubt.

Eine Abgabe ist mit Ausnahme von Feuerwerksspielwaren der Klasse 1
an unter 18-jährige verboten.





Polizei, Bundespolizei und der Zoll kontrollieren verstärkt an den
Tagen vor Silvester, insbesondere an der deutsch-niederländischen
Grenze, Fahrzeuge im Hinblick auf die illegale Einfuhr von nicht
zugelassenem Feuerwerk. "Oftmals wird versucht, das verbotene
pyrotechnische Material aus Osteuropa zu Silvester nach Deutschland
bzw. in die Niederlande zu importieren. In diesen Fällen wird ein
Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
eingeleitet", so Ellermann.

Tipps von Polizei und Feuerwehr zum sicheren Abbrennen des
Feuerwerks:

- Vorräte von Feuerwerksartikeln nie direkt am Körper (Jacke,
Hose, etc.) tragen, sondern im sicheren Abstand zum Feuerwerk
lagern
- Alle Türen, Fenster und Tore sowie Mülltonnen verschließen
- Feuerwerksraketen nie aus der Hand starten. Hierzu sollten
beispielsweise in einem Getränkekasten abgestellte, leere
Glasflaschen genutzt werden
- Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert, niemals auf Personen bzw.
in deren Richtung und auch nicht aus Fenstern bzw. von Balkonen
werfen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Annika Zempel
Telefon: 0491/97690-114
E-Mail: pressestelle(at)pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de


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Datum: 28.12.2015 - 13:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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