Briefkästen durch Feuerwerkskörper beschädigt
(ots) - Unbekannte Täter warfen in der Nacht zum 24.
Dezember Feuerwerkskörper in bislang zwei bekannte Briefkästen in
Grevesmühlen und verursachten dadurch Sachschaden. Die beschädigten
Briefkästen befinden sich in der Straße Am Wasserturm in
Grevesmühlen. Ein Zeuge hörte am frühen Abend Knallgeräusche. Am
nächsten Morgen stellten zwei Eigentümer die Beschädigungen an den
Briefkästen fest. Es entstand insgesamt ein Schaden von ca. 300 Euro.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Anzünden bzw. Abbrennen von
Feuerwerkskörpern der Klasse 2 nur am 31.12. und 01.01. gestattet
ist. Eine Zuwiderhandlung ist ein Verstoß gegen das
Sprengstoffgesetz. Aber auch an diesen beiden Tagen sollten
Feuerwerkskörper nur mit Bedacht gezündet werden, gerade wenn sich
Menschen oder leichtentzündliche Stoffe in der Nähe befinden. Das
Einwerfen eines Böllers in einen Briefkasten, wie in den beiden
Fällen in Grevesmühlen, ist ebenfalls kein Spaß, sondern eine
Sachbeschädigung, welche mit einer Freiheitstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann. Hinweise zum Umgang
mit Silvesterfeuerwerk können Sie auch einem Informationsblatt auf
www.polizei-beratung.de entnehmen oder bei den Polizeirevieren im
Landkreis Nordwestmecklenburg erhalten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
Nancy Schönenberg
Telefon: 03841-203-304
E-Mail: pressestelle-pi.wismar(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 28.12.2015 - 14:10 Uhr
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Grevesmühlen
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Polizeimeldungen
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