Verstärkte Kontrollen auch über den Jahreswechsel hinweg ! - Kreis Mettmann - 1512150
(ots) -
Obwohl die Kreispolizeibehörde Mettmann vor den Weihnachtstagen,
wie auch schon in der Vorweihnachts- und Adventszeit, ausdrücklich
vor der Verkehrsteilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss warnte
und entsprechende Kontrollmaßnahmen ankündigte (siehe unsere
Pressemitteilungen / ots 1512036 vom 07.12. und 1512110 vom 18.12.
sowie 1512125 vom 22.12.2015), kam es auch an den vergangenen
Festtagen und dem folgenden Wochenende leider wieder zu einigen
Alkohol- und Drogenfahrten, die zum Teil mit, teilweise ohne
Schadensverlauf, in der Regel aber mit der polizeilichen
Sicherstellung oder Beschlagnahme von Führerscheinen und der
Erstattung von Anzeigen endeten (zu einzelnen Sachverhalten siehe
auch unsere vorhergehenden Pressemitteilungen / ots 1512147 und 149
vom heutigen Tag).
--- Alkohol- und Drogenkontrollen auch zum Jahreswechsel ---
Vor dem traurigen Hintergrund vorgenannter Erfahrungen sowie dem
polizeilichen Wissen um eine hohe Dunkelziffer nicht erkannter
Alkohol- und Drogenfahrten, verstärkt die Polizei im Kreis Mettmann
auch über den bevorstehenden Jahreswechsel 2015 / 2016 hinaus in
gewohnter Weise ihre Maßnahmen zur Verhinderung von Alkohol- und
Drogenunfällen - denn wer sich alkoholisiert oder unter
Drogeneinfluss ans Steuer setzt, gefährdet sich und andere. Die
Kreispolizei Mettmann wird auch weiterhin versuchen, unvernünftige
Fahrzeugführerinnen und -führer rechtzeitig aus dem Verkehr zu
ziehen. Ertappte "Alkohol- und Drogensünder" müssen mit spürbaren
Konsequenzen rechnen. Hohe Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in
Flensburg in leichteren, in schwereren Fällen der Komplettverlust des
Führerscheins, hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, sind ein
denkbar schlechter Einstieg in das neue Jahr 2016. Die Polizei
appelliert darum an alle Verkehrsteilnehmer, nach
Silvesterfeierlichkeiten die Angebote des öffentlichen
Personennahverkehrs oder von Taxen und Mietwagen zu nutzen. Gleiches
gilt nach durchzechter Nacht am folgenden Morgen, denn auch der oft
unterschätzte Restalkohol birgt gleiche Gefahren und Konsequenzen im
Straßenverkehr.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
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Datum: 28.12.2015 - 15:03 Uhr
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