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Kreis Pinneberg / Kreis Segeberg - Umgang mit Feuerwerkskörpern - Hinweise der Polizei

ID: 1371921

(ots) - Heute beginnt bundesweit offiziell der
alljährliche Verkauf von Feuerwerkskörpern. Die Polizeidirektion Bad
Segeberg warnt aus aktuellem Anlass erneut vor dem leichtfertigen
Abbrennen von Pyrotechnik. Im Kreis Pinneberg ist es bereits gestern
zu Sachbeschädigungen durch Böller gekommen.

In Pinneberg zerstörten bisher unbekannte Personen am späten
Nachmittag eine Tischtennisplatte auf einem Spielplatz in der
Diesterwegstraße. Anwohner vernahmen gegen 17.15 Uhr ein lautes
Knallgeräusch und verständigten die Polizei. Die Beamten stellten ein
etwa 20 cm großes Loch in der ca. 4 cm dicken massiven Betonplatte
fest. An der Tischtennisplatte entstand ein Sachschaden in Höhe von
500 Euro.

Eine derartige Detonation lässt die Vermutung auf eine Verwendung
illegaler Pyrotechnik zu. Sogenannte ungeprüfte "Polenböller"
entwickeln eine enorme Sprengkraft und sind lebensgefährlich.

Die Polizei konnte vor Ort keine Personen mehr antreffen. Wer
Hinweise zu den Verursachern geben kann oder etwaige Beobachtungen im
nahen Umfeld des Spielplatzes gemacht hat, wird gebeten, sich unter
04101-2020 bei der Polizei in Pinneberg zu melden.

In Elmshorn sprengten Unbekannte am späten Abend den Briefkasten
eines Mehrfamilienhauses im Habichtweg auf. Die Sprengkraft des
Böllers war so groß, dass Teile des Briefkastens gegen die Decke
geschleudert wurden und dadurch weitere Schäden verursachten.
Hinweise zu dem Vorfall nimmt die Polizei in Elmshorn unter
04121-8030 entgegen.

Vor dem Hintergrund dieser Vorkommnisse warnt die Polizei noch
einmal eindringlich vor der Verwendung von illegaler Pyrotechnik.
Insbesondere die Sprengkraft der "Polenböller" kann nicht
eingeschätzt werden und führte in der Vergangenheit neben
Sachbeschädigungen vor allen Dingen auch zu schwersten Verletzungen.




In einem Fall ist es in Alveslohe in der letzten Silvesternacht sogar
zu einem Todesfall gekommen, nachdem ein junger Mann einen
ungeprüften "Polenböller" gezündet hatte.

Die Polizei rät daher zur besonderen Vorsicht im Umgang mit allen
Feuerwerkskörpern und warnt zudem vor der gefährlichen Kombination
"Alkohol" und "Böller". Vermeiden Sie den Umgang mit Böllern im
alkoholisierten Zustand und klären Sie insbesondere Kinder über die
bestehenden Gefahren auf.

Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, wie
zum Beispiel Böller oder Raketen, am 31. Dezember 2015 sowie am 1.
Januar 2016 ganztätig von volljährigen Personen abgebrannt werden.

In einzelnen Gemeinden und Städten ist dies teilweise nur verkürzt
erlaubt. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie von Kinder-
und Altersheimen und überall dort, wo das Risiko einer Brandgefahr
erhöht ist, ist das Abrennen gänzlich untersagt.

Die Polizeidirektion Bad Segeberg weist zudem darauf hin, dass die
Polizei pyrotechnische Gegenstände zum Zwecke der Gefahrenabwehr
sicherstellen kann, wenn Personen unter 18 Jahren beispielsweise mit
Böllern der Klasse II angetroffen werden.

In diesen Fällen müssen die Erziehungsberechtigten die
Silvesterknaller anschließend bei der Polizei abholen.

Weitere rechtliche Informationen finden Sie im Sprengstoffgesetz
und in der Sprengstoffverordnung.




Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Nico Möller
Telefon: 04551-884-2022
Handy: 0160-3619378
E-Mail: Nico.Moeller(at)polizei.landsh.de


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Datum: 29.12.2015 - 11:28 Uhr
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