Verkehrsunfall
(ots) - Moringen, Amtsfreiheit - Dienstag, 29.12.2015,
16.50 Uhr
MORINGEN (fal) - Die eingeschränkte Sicht durch eine beschlagene
Windschutzscheibe war ursächlich für einen Verkehrsunfall am Dienstag
gegen 16.50 Uhr in der Moringer Amtsfreiheit.
Eine 73 Jahre alte Moringerin war mit ihrem Pkw auf der
Amtsfreiheit in Richtung Lange Straße unterwegs. In einer leichten
Rechtskurve geriet sie aufgrund der eingeschränkten Sicht auf die
Gegenfahrbahn. Obwohl der ihr entgegen kommende 47 Jahre alte
Autofahrer aus Northeim seinen Pkw noch anhalten konnte, kam es zum
Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Die Fahrzeuginsassen blieben
unverletzt. Insgesamt entstand ein Sachschaden von knapp 2.000 Euro.
Der Sachbearbeiter Verkehr der Polizeiinspektion
Northeim/Osterode, Polizeihauptkommissar Peter Schliep, weist in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Beeinträchtigung der Sicht
durch vereiste oder beschlagene Scheiben mit einem Verwarngeld in
Höhe von 10 Euro geahndet werden kann.
Teuer wird es, wenn es wie in diesem Fall zu einem Verkehrsunfall
ohne verletzte Personen kommt. 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in
Flensburg sind dann die zu erwartenden Folgen.
Zudem riskiert man seinen Kaskoversicherungsschutz, wenn man vor
Antritt der Fahrt nur ein kleines Loch freikratzt und dann einen
Verkehrsunfall verursacht.
Auch wer unverschuldet mit "Gucklöchern" in einen Unfall
verwickelt wird, bekommt bei der späteren Schadensabwicklung
möglicher Weise einen Teil der Schuld zugesprochen. Hier geht man
davon aus, dass aufgrund des eingeschränkten Sichtfeldes ein
entsprechend schnelles Reagieren nicht möglich ist.
Deshalb dürfen Verkehrsteilnehmer insbesondere in der kalten
Jahreszeit erst starten, nachdem sie alle Scheiben des Pkw von Eis,
Schnee oder Feuchtigkeit befreit und so für eine klare Sicht gesorgt
haben.
Rückfragen bitte an:
Polizei Northeim/Osterode
Pressestelle
Telefon: 05551/7005 200
Fax: 05551/7005 250
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Datum: 30.12.2015 - 12:41 Uhr
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