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Verloren ist nicht immer nur verloren ! - Monheim - 1512165

ID: 1372834

(ots) -
Am Mittwochmorgen des 30.12.2015, gegen 09.10 Uhr, stoppte die
Polizei in Monheim am Rhein einen silbernen PKW BMW 318 auf der
Kurt-Schumacher-Straße zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Bei
der Kontrollmaßnahme konnte der 24-jährige BMW-Fahrer keinen
Führerschein vorzeigen. Mit der Begründung, dass er den Führerschein
verloren und einen neuen bereits beantragt habe, versuchte der
Monheimer die kontrollierenden Beamten zu überzeugen. Doch dabei
hatte er weder mit der Gründlichkeit, noch mit den technischen
Möglichkeiten der Polizei gerechnet. Innerhalb nur weniger Minuten
entpuppte sich die Darstellung des 24-Jährigen als dreiste Lüge. Eine
Überprüfung ergab, dass der junge Monheimer seinen Führerschein
tatsächlich bereits im Jahr 2014 und zwar durch den rechtskräftigen
Entzug seiner Fahrerlaubnis "verloren" hatte. Im November 2014 hatte
der Monheimer in Langenfeld einen Verkehrsunfall mit Sachschaden,
aber unter Alkoholeinfluss verursacht. Die damalige Blutprobe hatte
einen Wert von mehr als 1,2 Promille ergeben. Daraufhin war ihm der
von der Polizei zunächst beschlagnahmte Führerschein auf Dauer
entzogen worden und die Verwaltungsbehörde hatte bestimmt, dass er
auch erst ab dem 01.01.2016 eine neue Fahrerlaubnis beantragen darf.
Dieses wichtige Datum steht nun zwar unmittelbar bevor, jedoch wird
dann das von der Monheimer Polizei aktuell eingeleitete
Strafverfahren, wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, einer
erfolgreichen Neuerteilung wohl wirkungsvoll entgegenstehen.

Die aktuelle Weiterfahrt des 24-jährigen Beschuldigten am
Mittwochmorgen wurde selbstverständlich untersagt - und zwar genauso
ausdrücklich, wie bis auf weiteres auch jedes zukünftige Führen
führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge im öffentlichen
Straßenverkehr.

Mit seiner Ungeduld, Unvernunft und aktueller Straffälligkeit im




Straßenverkehr, bereitet der junge Monheimer aber nicht nur sich
selbst einen schlechten Jahresabschluss 2015. Auch einer nahen
Angehörigen verschafft er damit noch reichlich Ärger zum unmittelbar
bevorstehenden Jahreswechsel. Denn gegen die Halterin des silbernen
BMW wird von der Polizei nun ebenfalls ermittelt. Sie steht im
dringenden Verdacht, die Benutzung ihres Fahrzeugs durch einen Fahrer
ohne gültige Fahrerlaubnis gestattet, diese zumindest aber toleriert
und nicht wirksam verhindert zu haben. Ein entsprechend lautendes
Strafverfahren gegen die Monheimerin wurde eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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Datum: 30.12.2015 - 14:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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