Mit Schreckschusswaffe und 500 Schuss Munition im Wohngebiet unterwegs
(ots) - Zwei 19 und 20 Jahre alte
Heranwachsende aus Rahden haben sich am Neujahrstag Ärger mit der
Polizei eingehandelt. Sie hatten eine Schreckschusswaffe und gut 500
Schuss Munition bei sich, ohne im Besitz eines Kleinen Waffenscheins
zu sein. Außerdem soll einer von ihnen die Waffe laut Zeugenaussagen
auf der Straße Westermoor in der Nähe von Menschen abgefeuert haben.
Die um kurz nach 15 Uhr verständigten Beamten einer
Streifenwagenbesatzung trafen wenig später in einer nahegelegenen
Siedlung auf eine Gruppe von Jugendlichen. Als die Polizisten sie zur
Rede stellten, gaben die an, lediglich in die Luft geschossen zu
haben. Die Beamten stellten die erlaubnispflichtige Waffe der Marke
Walther P99 sicher. Zudem nahmen die Ordnungshüter auch die
zahlreiche Munition mit zur Polizeiwache. Auf die beiden jungen
Männer kommt nun jeweils eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das
Waffengesetz zu.
Für eine derartige Waffe, sie war mit dem "PTB-Zulassungszeichen"
versehen, wird laut Polizei seit April 2003 der sogenannte Kleine
Waffenschein benötigt. Das Führen solcher Waffen auf öffentlichen
Veranstaltungen ist generell verboten. Verboten ist zudem das
Schießen außerhalb von Schießstätten und außerhalb der Wohnung, der
Geschäftsräume und des befriedeten Besitztums, außer in Fällen der
Notwehr und des Notstands. Dieses gilt auch an Silvester. Wer eine
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ohne den Kleinen
Waffenschein führt, begeht eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht ist, informiert die Polizei.
Rückfragen bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
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Datum: 03.01.2016 - 14:25 Uhr
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