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Innenministerium honoriert Sparkurs der Hansestadt Wismar/Konsolidierungsvereinbarung unterzeichnet

ID: 1376667

(ots) - Die Hansestadt Wismar ist auf einem guten Weg zur
Haushaltskonsolidierung. Maßnahmen aus dem im Jahr 2013 beschlossenen
Haushaltssicherungskonzept wurden erfolgreich umgesetzt. Mit der 1.
Fortschreibung des Konzepts unternimmt die Stadt einen weiteren
wichtigen Schritt, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit auf Dauer
wieder herzustellen.

"Bürgerschaft und Stadtverwaltung haben den konsequenten
Konsolidierungsprozess mitgetragen und so die Haushaltsergebnisse
deutlich verbessert", lobte Innenminister Lorenz Caffier heute in
Wismar die Sparbemühungen. Deshalb unterstützt das Innenministerium
mit ergänzenden finanziellen Hilfen. Innenminister Lorenz Caffier,
Bürgermeister Thomas Beyer und der 1. Stellvertreter des
Bürgermeisters Michael Berkhahn haben heute dazu eine
Konsolidierungsvereinbarung abgeschlossen. Darin wird
festgeschrieben, welchen Beitrag die Hansestadt für die
Haushaltskonsolidierung in den folgenden Jahren leisten wird und wie
die finanziellen Hilfen des Landes aussehen.

Die Hansestadt verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu
unternehmen, um für das Jahr 2020 einen jahresbezogen ausgeglichenen
Haushalt vorzulegen. Dieses Ziel soll in Teilschritten (Zeitraum von
2015 bis 2018 und Zeitraum von 2019 bis 20120) erreicht werden. In
einem weiteren Schritt sollen erwirtschaftete Überschüsse
schnellstmöglich für den vollständigen Haushaltsausgleich eingesetzt
werden.

Erreicht die Hansestadt die jeweils festgeschriebenen Teilziele in
der Vereinbarung für den Zeitraum von 2015 bis 2018, erhält sie eine
Konsolidierungshilfe in Höhe von insgesamt bis zu 10,5 Mio. EUR, die
in Jahresscheiben ausgezahlt wird. Dafür muss die Stadt zunächst
einmal das im Haushaltsplan 2015 ausgewiesene jahresbezogene Defizit
von rund 8,5 Mio. EUR bis Ende 2018 auf rund 2,9 Mio. EUR reduzieren.




Für die Jahre 2019 bis 2020 werden das Land und die Hansestadt anhand
der dann vorliegenden Haushaltsdaten die Konsolidierungsvereinbarung
fortschreiben. "Ich begrüße es sehr, dass die Stadt die Chance auf
eine nachhaltige Konsolidierung ihres Haushalts nutzt, dieser Weg ist
unumgänglich. Mit der schrittweisen Verringerung des
Haushaltsdefizits gewinnt die Stadt für die Zukunft wieder
Gestaltungsspielräume zurück, das stärkt die kommunale
Selbstverwaltung", ist sich Minister Caffier sicher.

Hintergrund:

Für ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauerhaften
Haushaltsausgleichs in kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien
Städten und Landkreisen nach § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des
Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (FAG M-V) stellt der
Landesgesetzgeber jedes Jahr Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR als
sogenannten Vorwegabzug aus der Finanzausgleichsmasse zur Verfügung.
Die Mittel werden nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe" gezahlt,
denn die Empfänger müssen zunächst eigene Einsparanstrengungen
unternehmen. In einer Konsolidierungsvereinbarung werden dann
jährliche Teilziele vereinbart, bei deren Erreichen Teilsummen der
Konsolidierungshilfe als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt
werden.

Konsolidierungsvereinbarungen nach FAG M-V hat das
Innenministerium bereits mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und
Vorpommern-Rügen sowie mit der Hansestadt Stralsund abgeschlossen.

Bei den ergänzenden Hilfen gemäß FAG M-V handelt es sich nicht um
Finanzmittel aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds, der mit 100 Mio.
EUR ausgestattet ist und solche Kommunen zusätzlich zu den
Zuweisungen aus dem Finanzausgleich finanziell unterstützen soll, die
zum 31.12.2011 überdurchschnittlich hohe Altfehlbeträge zu
verzeichnen hatten. Eine Konsolidierungsvereinbarung auf dieser
Grundlage wurde bisher mit der Landeshauptstadt Schwerin
unterzeichnet.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 07.01.2016 - 16:30 Uhr
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