Polizei stellt bußgeldpflichtige Verstöße am Fußgängerüberweg fest
(ots) - Die Polizei Goslar hat am Freitag, 08.01.2015, im
Rahmen der Schulwegsicherung das Verhalten der Kraftfahrzeugführer am
Fußgängerüberweg in der Heinrich-Pieper-Straße überwacht, da es hier
zuletzt immer wieder zu Problemen gekommen sei. Dieser
Fußgängerüberweg wird u.a. von vielen Kindern der dortigen Worth- und
Pestalozzischule genutzt.
Leider mussten die Beamten hier 4 Verstöße von Verkehrsteilnehmern
(alles Pkw) registrieren, bei denen den Schülern das Queren der
Fahrbahn nicht ermöglicht wurde.
Diese Verkehrsteilnehmer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 80
Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderdatei. Weiterhin wurde den
Betroffenen in verkehrserzieherischen Gesprächen das richtige
Verhalten am Fußgängerüberweg erläutert. Dazu wurden entsprechende
Flyer verteilt.
An Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) haben Fußgänger absoluten
Vorrang. Auch wenn es nur den Anschein macht, als würde der Fußgänger
den Zebrastreifen benutzen wollen, muss der Fahrzeugverkehr dieses
ermöglichen. Das bedeutet, dass man nur mit mäßiger Geschwindigkeit
an den Überweg heranfahren darf; wenn nötig muss man warten.
Weiterhin darf an Fußgängerüberwegen nicht überholt werden.
Achten Sie hier bitte insbesondere unbedingt auf Kinder.
Schulze, POK Verkehrssicherheitsberater der Polizei Goslar
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Datum: 08.01.2016 - 12:20 Uhr
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