++ SEK nimmt Mann in Oytener Wohnung fest ++
(ots) -
SEK nimmt Mann in Oytener Wohnung fest
Oyten. In einer Oytener Wohnung kam es am Freitagmorgen zu einem
Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei Niedersachsen.
Gegen 4 Uhr ging bei der Polizei über Notruf der Hinweis ein, dass
eine 23-jährige Frau gegen ihren Willen in der Wohnung eines
26-jährigen Mannes in der Leinestraße festgehalten werde. Eine
Gefährdungsprognose der Polizeiinspektion Verden/Osterholz führte im
Ergebnis zur Alarmierung des SEK. Zu einer dramatischen Befreiung der
Frau musste es schließlich nicht kommen. Die Frau konnte die Wohnung
gegen 8 Uhr eigenständig verlassen. Auf der Straße wurde sie von den
Polizisten empfangen und in Sicherheit gebracht. Anschließend nahmen
die Beamten des SEK den Mann, es handelt sich dabei um den
Ex-Lebensgefährten der Frau, in der Wohnung vorläufig fest. Dabei
leistete er keinen Widerstand. Die polizeilichen Ermittlungen gegen
ihn wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung dauern nun an. Im
Vorfeld des Zugriffs wurden umliegende Straßen durch die Polizei
gesperrt. Ein Rettungswagen stand vorsichtshalber bereit, kam jedoch
nicht zum Einsatz. Die Sperrungen wurden gegen 8 Uhr wieder
aufgehoben.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helge Cassens
Telefon: 04231/806-104
Mobil: 0152 / 56 88 06 04
E-Mail: pressestelle(at)pi-ver.polizei.niedersachsen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.01.2016 - 14:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1377279
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-VER
Stadt:
Landkreis Verden
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" ++ SEK nimmt Mann in Oytener Wohnung fest ++"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Verden / Osterholz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).