Es muss nicht immer das Handy sein...
(ots) -
Lfd. Nr.: 0028
Es muss nicht immer das Handy sein, das im Straßenverkehr ablenkt.
Das beweist der Fall eines Lkw-Fahrers aus den Niederlanden vom 29.
November 2015.
Der Mann fuhr mit seinem Sattelzug gegen 10.50 Uhr auf der A 1 in
Richtung Bremen. Zwischen den Anschlussstellen Gevelsberg und
Volmarstein durfte er maximal 80 km/h fahren. Da er es allerdings auf
89 km/h brachte, schoss die Kamera an einer
Geschwindigkeitsmessstelle ein Foto von ihm. Ob der Fahrer hiervon
allerdings etwas mitbekam, darf angezweifelt werden. Denn anstatt auf
den Verkehr zu achten, widmete er sich offensichtlich lieber seinem
Buch. Dass es sich dabei um den Tatbestandskatalog handelte, ist
unwahrscheinlich. Zumindest könnte er in diesem lesen, dass sein
Geschwindigkeitsverstoß 15 Euro kostet.
Das Lesen eines Buches ist nicht wortgenau im Tatbestandskatalog
genannt. Entsprechende Verstöße können in den Bereich der
"Sichtbeeinträchtigung" fallen und sind mit 10 Euro Verwarnungsgeld
belegt.
Die Dortmunder Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor den
Ablenkungen im Straßenverkehr und den damit verbundenen Gefahren. Wer
bei Tempo 50 nur zwei Sekunden nicht auf die Straße schaut, fährt
fast 30 Meter im Blindflug.
Seien Sie mit den Gedanken beim Fahren und lassen Sie sich nicht
ablenken!
Hinweis an alle Medienvertreter: Das Bild können Sie gerne
verwenden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Dana Seketa
Telefon: 0231/132-1029
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
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Unfallflucht am kleinen Kreisel; Polizei stellt Verursacher auf der A 7">
Datum: 08.01.2016 - 15:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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