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Bundespolizei nimmt neun Graffiti-Sprüher fest

ID: 1378847

(ots) -
Bundespolizisten nahmen am vergangenen Wochenende gleich mehrere
Graffiti-Sprüher fest.

In der Nacht von Freitag auf Samstag besprühten um 02:15 Uhr zwei
Männer eine in der Zugbildungsanlage Westkreuz abgestellte S-Bahn
mehrfarbig auf etwa 15 Quadratmeter, während ein Dritter als
Warnposten fungierte. Bahnsicherheitskräfte alarmierten die
Bundespolizei, die zwei 19-jährige Männer festnehmen konnte, während
einem Sprüher die Flucht gelang. Bei der Festnahme stürzte einer der
jungen Männer und verletzte sich an der Schulter. Der bereits wegen
Graffiti polizeilich bekannte Oberhavelländer wurde zur ärztlichen
Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Sein Berliner Begleiter
konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle
verlassen.

Nur 40 Minuten später besprühten drei Jugendliche insgesamt 25
Quadratmeter Wandfläche auf dem S-Bahnhof Grunewald. Bei der Flucht
über die Gleise konnten Bahnsicherheitsmitarbeiter und Zivilbeamte
der Bundespolizei zwei 15-Jährige festnehmen. Der Komplize entkam
unerkannt.

In der Nacht zum Sonntag nahm die Bundespolizei weitere fünf
Männer im Alter von 23-36 Jahren fest. Diese besprühten einen
abgestellten S-Bahnzug in Königs Wusterhausen auf einer Gesamtfläche
von etwa 51 Quadratmetern. Mitarbeiter der Bahnsicherheit
beobachteten sie dabei und konnten alle Täter bei der anschließenden
Flucht stellen. Die alarmierten Bundespolizisten nahmen die teilweise
bereits wegen ähnlicher Delikte polizeibekannten jungen Männer aus
Berlin und Magdeburg vorläufig fest.

Alle Täter erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen
Sachbeschädigung. Sie konnten nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen ihren Weg teilweise allein fortsetzen oder wurden an die
Eltern übergeben. In allen Fällen stellten die Beamten diverse




Sprayerutensilien sicher.

Die Bundespolizei weist darauf hin: Graffitischmierereien an
fremdem Eigentum sind Straftaten. Insbesondere Jugendliche
unterschätzen dabei häufig die Folgen ihrer Taten. Neben der
strafrechtlichen Verfolgung wegen einer Sachbeschädigung, kommt es in
den meisten Fällen auch zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen
durch den Geschädigten.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 11.01.2016 - 15:55 Uhr
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