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NRW-Polizei hält sich bei Auskünften an den Pressekodex der Medien

ID: 1379710

(ots) - In Nordrhein-Westfalen verschweigt die
Polizei nicht die Herkunft von Straftätern. Sie verhält sich nach
Angaben von Innenminister Ralf Jäger bei Medienauskünften
entsprechend dem Pressekodex. Die Polizei in NRW arbeitet damit nach
den gleichen Maßstäben wie andere Länderpolizeien.

Es gibt in NRW keine Anweisung, dass Nationalitäten in internen
oder externen Polizeiberichten nicht genannt werden dürfen. Nach
einem Erlass aus dem Jahr 2008 wird lediglich für nationale
Minderheiten festgelegt, dass diese nur erwähnt werden sollen, wenn
es für "das Verständnis des Sachverhaltes oder für die Herstellung
eines sachliches Bezuges zwingend erforderlich ist". Ausdrücklich
wird in dem Erlass darauf hingewiesen, dass Presseinformationen der
Polizei immer dann Hinweise auf die Herkunft eines Tatverdächtigen
enthalten, wenn im Einzelfall ein überwiegendes Informations- oder
ein Fahndungsinteresse besteht. Innenminister Jäger: "Damit werden
alle erforderlichen Informationen, die helfen, Täter dingfest zu
machen, genannt. Sie ist ein wichtiger Hinweis bei der Fahndung und
die Suche nach Zeugen."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de




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Datum: 13.01.2016 - 08:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Innenministerium NRW
Stadt:

40217 Düsseldorf



Kategorie:

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