Rote Kennzeichen - Weiterfahrt untersagt
(ots) - Am Montagmittag, gegen 14.10 Uhr, kontrollierten
Polizeibeamte einen VW Golf in der Straße "Am Wasserturm" und
untersagten anschließend die Weiterfahrt. Fahrerin war eine 44 Jahre
alte Frau, auf dem Beifahrersitz saß ihr Kind. Am Fahrzeug waren rote
Kennzeichen beginnend mit der Ziffer "06", einem sogenannten
Händlerkennzeichen, angebracht. Die Frau hatte am Morgen ihr Fahrzeug
zur Reparatur in eine Werkstatt bringen müssen und für diese Dauer
den Golf als Ersatzfahrzeug erhalten.
Nach eigenem Bekunden sei sie gerade dabei gewesen, ihre Kinder
von der Schule abzuholen. Was ihr bis dahin nicht bewusst war, war
die Tatsache, dass solcherlei Privatfahrten nicht dem
Verwendungszweck (Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten) der
roten Kennzeichen entsprachen und somit keine Pflichtversicherung
bestand. Beim Fahren ohne Versicherung handelt es sich um eine
Straftat. Von dem Verstoß gleichermaßen betroffen war auch der 35
Jahre alte Betreiber der Werkstatt, der um diese Vorschrift wusste.
Er habe jedoch letztlich darauf vertraut, dass alles gut gehen würde.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Celle
Pressestelle
Thorsten Wallheinke
Telefon: 05141/277-104 o. Mobil 0173/2021675
E-Mail: thorsten.wallheinke(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 14.01.2016 - 15:51 Uhr
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