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Trick 17 mit Selbstüberlistung

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(ots) -

Einen Verkehrsunfall zu seinem Nachteil wollte ein junger Mann
zunächst anzeigen. Aus diesem Grund erschien er in der Nacht zum
Sonntag auf der Polizeidienststelle. Dass seine Angaben unglaubwürdig
sind und die Schäden am Fahrzeug widersprüchlich zu der Aussage,
machte ihm der Beamte deutlich. Bevor der Anzeiger sich selbst wegen
unter anderem "Vortäuschen einer Straftat" schuldig macht, korrigiert
er seine Äußerung. Er gibt schließlich zu, dass er auf Grund
schneeglatter Fahrbahn an der Bundesstraße 420, bei Wiesweiler, von
der Straße abgekommen ist und eine Leitplanke touchiert hat.
Das wäre alles noch nicht so schlimm, zumal zwar am Fahrzeug, nicht
aber an der Leitplanke ein Schaden entstanden ist. Der junge
Autofahrer hatte allerdings nach der Fahrt zur Polizei noch eine
Atemalkoholkonzentration von knapp 1 Promille.
Aus diesem Grund wurde der Führerschein des Fahrzeugführers
sichergestellt und zwecks Entscheidung der Staatsanwaltschaft
übersandt. Dem Fahrer wird der Tatbestand der
Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kaiserslautern

Telefon: 0631 369-1080
http://s.rlp.de/GHJ

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Datum: 17.01.2016 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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