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"Kettenbriefe" in den sozialen Netzwerken verunsichern Bürgerinnen und Bürger / Prüfung von Rauchwarnmelder

ID: 1384402

(ots) -
Ratingen, Voisweg 1- 6, 20.01.2016

In den sozialen Netzwerken wird derzeit vermehrt vor Trickdieben
oder windigen Geschäftemachern gewarnt, die sich über die gesetzliche
Rauchwarnmelderpflicht und die daraus resultierende Prüfungspflicht
Zutritt zu Wohnungen oder Geld für unseriöse Leistungen verschaffen.
Auch in Ratingen wird die Feuerwehr aktuell auf diese Betrugsmasche
angesprochen. Die Masche selbst ist den Feuerwehren in Deutschland
schon länger bekannt. Seit Einführung der Rauchwarnmelderpflicht wird
auch in anderen Bundesländern über diese Betrugsmasche berichtet.

Zum Schutz von Leben hat das Land Nordrhein-Westfalen
verpflichtend die Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in
die Landesbauordnung aufgenommen. Rauchwarnmelder warnen rechtzeitige
vor einem Feuer und der Gefahr, die von Brandrauch ausgeht. Bei
frühzeitiger Meldung werden insbesondere Leben und Gesundheit aber
auch Sachwerte geschützt. Spätestens ab dem 31.12.2016 sind
Rauchwarnmelder verpflichtend für alle Wohnungen vorgeschrieben.

Im Gesetz ist die Zuständigkeit für die Ausstattung mit
Rauchwarnmeldern eindeutig dem Eigentümer zugeordnet worden. Der
Rauchwarnmelder ist Teil der Wohnungsausstattung.

Selbstverständlich müssen Rauchwarnmelder regelmäßig überprüft
werden.

Für die Wartung und Instandhaltung während der Verwendungsdauer
ist der "unmittelbaren Besitzer", d.h. Mieter der Wohnung oder
Bewohner des selbst genutzten Eigentums verantwortlich.

Die Feuerwehr kontrolliert keine Rauchwarnmelder. Es besteht auch
keine Verpflichtung Rauchwarnmelder durch Fremdfirmen oder
"Fachkundige" prüfen zu lassen. Große Vermietungsgesellschaften haben
als Serviceleistung für die Mieter Unternehmen beauftragt. Die
Wartung und Instandhaltung der Rauchwarnmelder durch diesen




Serviceleister werden in der Regel durch die Vermietungsgesellschaft
angekündigt und sind für den Mieter kostenfrei.

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von Rauchwarnmeldern
umfasst:

- Regelmäßige Funktionskontrolle nach Angaben des Herstellers
(Testknopf drücken)
- Gffs. Batteriewechsel nach Anleitung des Herstellers/
Funktionsüberprüfung nach Batteriewechsel (Testknopf drücken)
- Sichtkontrolle auf Verschmutzungen oder Beschädigungen (einmal
jährlich)

Diese Prüfung ist auch von einem Laien durchzuführen.

Der Tipp von Polizei und Feuerwehr: Sollte ein Betrüger
tatsächlich vor der eigenen Haustür stehen: Nicht einlassen und
umgehend die Polizei informieren.




Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Ratingen
Joachim Herbrand
Telefon: 02102/550 37777
Fax: 02102/5509370
E-Mail: joachim.herbrand(at)ratingen.de
www.feuerwehr-ratingen.de


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Datum: 20.01.2016 - 12:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: FW Ratingen
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Kategorie:

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