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Georgische Schleuserin sieben Jahre nach Taten verurteilt

-Zwei Jahre Haft wegen Einschleusens von Ausländern-

ID: 1385474

(ots) -
Der Rechtsstaat vergisst nicht. Bereits im November 2008 war die
Bundespolizei einer Georgierin auf die Schliche gekommen. Im Januar
2016 ist das Urteil gegen sie gefallen. Die Frau hatte mehrere
Landsleute nach Westeuropa geschleust. Zusammen mit der
Staatsanwaltschaft Landshut hatten die Bundesbeamten daher ein
Ermittlungsverfahren gegen die Verdächtige geführt. Jetzt, sieben
Jahre später, hat das Amtsgericht München die 63-Jährige wegen
Einschleusens von Ausländern verurteilt.

Bundespolizisten hatten damals zwei Georgierinnen zur Einreise
kontrolliert. Die beiden Frauen hatten den Beamten ihre Reisepässe,
dänische Visa und Einladungen zu einem Kampfsportevent in Kopenhagen
gezeigt. Bei der Befragung hatten sich die beiden vermeintlichen
Kampfsportlerinnen in Widersprüche verstrickt. Auch erste Hinweise
auf eine Schleusertätigkeit der jetzt verurteilten 63-Jährigen waren
aufgetaucht. Also hatten die Grenzpolizisten die beiden Frauen mit
zur Wache genommen.

Dort sollte sich herausstellen, dass die Einladungen tatsächlich
gefälscht waren. Der genannte Kampfsportevent in Kopenhagen
existierte nicht. Die Visa waren erschlichen. Damit konfrontiert,
hatten die beiden Georgierinnen zugegeben, eigentlich auf der Suche
nach Arbeit in den Westen gekommen zu sein. Die eine wollte in Rom,
die andere in Valencia ihr Glück versuchen. Sie hatten auch keinen
Hehl daraus gemacht, dass dies unerlaubt geschehen sollte. Eine der
Frauen hatte zu den Hintergründen die Aussage verweigert, bei einer
Durchsuchung hatten die Bundespolizisten bei ihr aber Hinweise auf
die 63-Jährige gefunden. Die andere war gesprächiger. Sie hatte in
der Vernehmung erklärt, die 63-Jährige habe ihr das Visum und die
Einladung besorgt und sie am Flughafen Tiflis betreut. Dafür habe sie
4.000 Euro bezahlt.





Die Beamten hatten beide Frauen wegen Visaerschleichung angezeigt,
sie wieder zurück nach Georgien geschickt und sich anschließend an
weitere Ermittlungen gegen die vermutliche Schleuserin gemacht. Dabei
sollte sich der Verdacht im oben beschriebenen Fall erhärten und sich
Hinweise ergeben, dass die Tatverdächtige insgesamt 17 Personen auf
die gleiche Weise ins Schengengebiet bringen wollte oder das zum Teil
auch schon getan hatte.

Aufgrund der Ermittlungen der Bundespolizei am Münchner Airport
hatte die Staatsanwaltschaft in Landshut seit 2009 mit
internationalem Haftbefehl nach der Frau gesucht.

Diesen Haftbefehl hatten die Polizeibehörden in Griechenland im
Sommer 2015 vollstreckt und die Georgierin festgenommen.

Nach der Festnahme hatten die deutschen Justizbehörden ein
Auslieferungsbegehren an die griechischen Behörden gestellt.

Nachdem die Formalitäten zwischen den beiden Ländern geklärt
waren, konnten Beamte der Münchner Bundespolizei die Festgenommene
Anfang September 2015 in Athen abholen. In Deutschland angekommen,
lieferten die Bundespolizisten die Frau im Auftrag des Haftrichters
in die Justizvollzugsanstalt Aichach ein.

Ein Münchner Amtsrichter sah jetzt die Schuld der 63-Jährigen als
erwiesen an und verurteilte sie daher wegen Einschleusens von
Ausländern zu zwei Jahren Haft. Aufgrund einer bereits verbüßten
fünfmonatigen Untersuchungshaft und des Gesundheitszustandes der
Verurteilten setzte der Richter die Strafe zur Bewährung aus.




Rückfragen bitte an:

Christian Köglmeier
Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Nordallee 2, 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpolifh.muc.presse(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen München ist mit ihren knapp
1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Inspektion in
Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den
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grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
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Datum: 22.01.2016 - 08:41 Uhr
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