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Kleiner Waffenschein und Reizgas immer begehrter - Polizei mahnt zur Vorsicht und Besonnenheit

ID: 1385538

(ots) - Kreis Gütersloh (CK) - Seit Anfang des letzten
Quartals 2015 stellt die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde
Gütersloh einen deutlichen Anstieg bei der Antragstellung für den
Kleinen Waffenschein fest.

Besonders signifikant ist diese Entwicklung seit Anfang des
Jahres: Mittlerweiler werden täglich so viele Anträge für einen
Kleinen Waffenschein gestellt wie sonst innerhalb eines ganzen
Jahres, nämlich etwa 35.

Männer und Frauen aller Altersklassen sind dabei Antragsteller -
ein Trend zu einer bestimmten Personengruppe ist nicht feststellbar.
Die Polizei prüft die Geeignetheit und Zuverlässigkeit des
Antragstellers; Straftäter oder anders auffällige Personen erhalten
grundsätzlich keinen Waffenschein.

Vermutlich sind die aktuelle politische Lage und das subjektive
Sicherheitsgefühl dieser Menschen für die Entwicklung verantwortlich.
Nochmals verstärkt wurde dieser Besorgnis erregende Trend sicherlich
durch die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln.

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Kauf und Führen von
Reizstoff- (Gas-), Signal- und Schreckschusswaffen - allerdings nur
in bestimmten Situationen:

Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen,
Fußballspielen, Veranstaltungen oder im Karneval darf die Waffe auch
mit Kleinem Waffenschein NICHT MITGEFÜHRT werden! Auch das Schießen
ist NUR in Notsituationen gestattet.

Neben den Anträgen auf den Kleinen Waffenschein erlebt auch der
Verkauf von Reizgasen und Pfefferspray einen momentanen Boom. CS-Gas
(Reizgas) mit Prüfzeichen kann an Personen ab 14 Jahren abgegeben
werden.

Die Polizei im Kreis Gütersloh sieht diese Entwicklung der
"Aufrüstung" kritisch und mit erheblicher Sorge - denn harmlos ist
dieser Trend keineswegs.

Im Kreis Gütersloh lebt es sich sicher: Die Anzahl der Straftaten




im Kreis Gütersloh ist seit Jahren mit etwa 18 000 Fällen konstant;
die Aufklärungsquote liegt regelmäßig bei rund 50 %.

Die Fälle von Gewaltkriminalität sind seit 2010 (683 Fälle)
kontinuierlich und deutlich rückläufig: 2014 wurden 491 Straftaten
registriert (2011: 624; 2012: 590; 2013 533).

Gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden im Jahr 2014 insgesamt
184 Straftaten registriert. 2013 waren es noch 211 (2010: 128; 2011:
108; 2012: 126).

Zudem gibt es im Kreis Gütersloh nicht das Problem mit Banden
junger Männer aus dem nordafrikanischen Raum, die - wie jüngst in
Köln - überfallartig durch teils erhebliche Straftaten in Erscheinung
getreten sind.

Die Polizei Gütersloh macht deutlich:

Die Risiken und Gefahren, die durch das Mitführen von
Schreckschusswaffen entstehen, werden von vielen Antragstellern
schlicht unterschätzt.

Die meisten Menschen, die sich vermeintliche Sicherheit durch eine
solche Waffe wünschen, sind im Umgang damit völlig ungeübt. Das kann
gerade in Not-, Schock- oder Stresssituationen, in denen man ohnehin
nur bedingt handlungsfähig ist, zu einer erheblichen Gefährdung
desjenigen führen, der die Waffe mit sich führt. Auch die Reaktion
des Gegenübers ist in solchen Situationen schwer einzuschätzen, so
dass das Führen und Zeigen einer Waffe die Wahrscheinlichkeit erhöht,
dass die Situation eskaliert. Im schlimmsten Fall wird die Waffe
gegen das Opfer selbst eingesetzt.

Dasselbe gilt für den Einsatz von Reizgas: Wer überprüft schon in
einer Notsituation die Windrichtung, damit er sich nicht selbst außer
Gefecht setzt?

Für Menschen, die sich unsicher fühlen und ihr persönliches
Sicherheitsgefühl aufbauen möchten, gibt es weitaus empfehlenswertere
Dinge, als die Scheinsicherheit einer mitgeführten Waffe oder eines
Reizgases.

Die Polizei Gütersloh empfiehlt diesen Menschen an erster Stelle
die Teilnahme an Selbstbehauptungskursen, die beispielsweise von
Städten und Gemeinden angeboten werden.

Hier geht es in erster Linie um präventive Maßnahme und
persönliche Verhaltensempfehlungen, um unangenehme und bedrohliche
Situationen schon im Vorfeld zu erkennen und abzuschwächen und so gar
nicht erst zum Opfer zu werden. In wissenschaftlichen Studien ist
hinreichend belegt, dass die Körpersprache und Selbstsicherheit
entscheidend dafür sind, ob man Opfer wird oder eben nicht.

Ist man jedoch bereits in einer konkreten Gefahrensituation, ist
es wichtig, lautstark und deutlich auf sich aufmerksam zu machen und
sich Hilfe zu holen.

Sprechen Sie Menschen in Ihrer Nähe gezielt an und fordern Sie sie
auf, Ihnen zu helfen: "Sie in der blauen Jacke, helfen Sie mir und
rufen Sie die Polizei!"

Wehren Sie sich mit lauter, deutlicher Stimme gegen Berührungen
oder Bedrängungen, möglicherweise mit Hilfsmitteln wie Trillerpfeifen
oder einem Schrillalarm (erhältlich im Fachhandel).

Die Polizei Gütersloh macht nochmals deutlich, dass das Leben im
Kreis Gütersloh sicher ist - die Zahlen der Kriminalitätsstatistik
sprechen für sich!

Wenn Sie Fragen haben oder Beratung wünschen, rufen Sie uns an -
wir helfen Ihnen gerne, Telefon 05241 869-0.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de


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Datum: 22.01.2016 - 10:06 Uhr
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