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Pressebericht

ID: 1389826

(ots) - Polizeidirektion Hochtaunus

1.Wohnungseinbruch, Friedrichsdorf, 27.01.16

Am Mittwochnachmittag, zwischen 12.00 und 16.20 Uhr, hebelten
unbekannte Einbrecher im Gickelsburgweg die Terrassentür eines
Einfamilienhauses auf und durchsuchten sämtliche Wohnräume nach
Wertgegenständen. Entwendet wurde nach bisherigen Erkenntnissen
Bargeld und Schmuck. Keine Schadenangabe.

2.Körperverletzung, Bad Homburg, 16.01.16

Am Samstag, 16.01.2016, gg. 03:00 Uhr, meldeten sich Bewohner der
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, Bad Homburg, Schwalbacher
Straße 7, bei der Polizeistation Bad Homburg und teilten mit, dass
sich vor Ort und innerhalb der Unterkunft eine körperliche
Auseinandersetzung zwischen zwei Bewohnern ereignet habe. Im Rahmen
der Sachverhaltsaufnahme durch Beamte der Polizeistation Bad Homburg
konnte ermittelt werden, dass zwei Personen, ein 26- und ein
17-Jähriger (beide algerischer Herkunft), in Streit geraten waren.
Hintergrund war, dass der Jugendliche die Nachtruhe des älteren
Mitbewohners gestört haben soll. Im Verlauf der Streitigkeiten
versetzte der 17-jährige dem Kontrahenten einen Kopfstoß. Dieser
wiederum fügte dem Jüngeren leichte Kratzverletzungen am Hals zu. Im
Rahmen der Personalienfeststellung konnten im Zimmer des polizeilich
bekannten 17-jährigen, der sich mit der Durchsicht seines Zimmers
einverstanden erklärte, mehrere Gegenstände aufgefunden werden
(Sonnenbrillen, hochwertige Alkoholika, Computerzubehör pp.), deren
Herkunft der junge Mann nicht erklären konnte. Die Gegenstände wurden
zum Zwecke weiterer Ermittlungen sichergestellt. Die beteiligten
Personen wurden nach erfolgter Personalienfeststellung vor Ort
entlassen. Der 17-jährige ist bereits wegen Diebstahls polizeilich in
Erscheinung getreten. Die Ermittlungen - insbesondere die Zuordnung




der sichergestellten Gegenstände zu weiteren Straftaten - dauern
derzeit noch an.

3.Wechselseitige gefährliche Körperverletzung, Oberursel,
27.01.16

In der Asylbewerberunterkunft in der Karl-Herrmann-Flach-Straße
gerieten am Dienstagabend zwei Bewohner eines gemeinsamen Zimmers aus
bisher nicht geklärter Ursache in Streit. Nach bisherigen
Feststellungen schlug der Eine im weiteren Verlauf dem Anderen mit
einem Kochtopf ins Gesicht, der Geschlagene schlug daraufhin
seinerseits mit dem Griff eines Küchenmessers dem Anderen auf den
Kopf. Beide wurden ins Krankenhaus gebracht, dort nach ambulanter
Behandlung aber wieder entlassen. Es werden zwei Strafanzeigen
bearbeitet.

4.Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Bad Homburg, 27.01.16,
10.15 - 10.30 Uhr

Ein in der Straße "Vor dem Untertor", entgegengesetzt der
Fahrtrichtung geparkter, roter Skoda Oktavia wurde am
Mittwochvormittag am Heck und Kotflügel hinten rechts angefahren und
beschädigt. Der Schaden wird auf 3.500 Euro geschätzt. Hinweise bitte
an die Polizei in Bad Homburg, Tel. 06172-1200.

5.Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Usingen, 27.01.16

Zwischen 11.30 und 11.45 Uhr beschädigte ein bisher unbekannter
Fahrzeugführer auf dem Parkplatz des Lidl-Marktes in der
Bahnhofstraße einen dort abgestellten, silberfarbenen Mazda am Heck.
Es konnten blaue Farbanhaftungen festgestellt werden. Schaden ca.
1.000 Euro. Hinweise bitte an die Polizei in Usingen, Tel.
06081-92080.

6.Verkehrsunfall Sachschaden, Königstein, 27.01.2016, 10.30 Uhr

Ausparkvorgang mit Sachschaden. Versehentlich stieß am
Mittwochvormittag in der Stresemannstraße eine 40-jährige
BMW-Fahrerin gegen einen weiteren BMW. Durch den Anprall wurde der
angestoßene BMW noch gegen einen schwarzen Audi geschoben. Der
Sachschaden wird auf 1.100 Euro geschätzt.

7.Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Westhessen: Wenn Sie
feiern, hat ihr Auto frei! Verstärkte Alkoholkontrollen im Bereich
des Polizeipräsidiums Westhessen

In den nächsten Tagen wird auch im Bereich des Polizeipräsidiums
Westhessen wieder kräftig gefeiert. Die "fünfte Jahreszeit" erreicht
ihren Höhepunkt auf diversen Feiern, Veranstaltungen und Umzügen. Das
ist gut so, und Alkohol ist bei diesen Veranstaltungen auch nicht
wegzudenken. Leider gibt es jedes Jahr immer wieder unbelehrbare
"Narren", die sich alkoholisiert hinter das Steuer ihres Autos
setzen, um nach Hause oder zur nächsten Feier zu fahren. Damit
gefährden sie ihr eigenes Leben und das Leben anderer
Verkehrsteilnehmer, denn Alkohol im Straßenverkehr ist eine der
häufigsten Unfallursachen. Verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger
sollten daher bedenken, dass selbst nach dem Genuss von geringen
Mengen Alkohol die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit erheblich
nachlässt. Dabei wirkt Alkohol bei jedem Menschen anders und die
Grenze zur Fahruntauglichkeit ist beim Einen schneller, beim Anderen
langsamer erreicht. Hüten Sie sich davor, sich an gewisse
"Promillegrenzen" heranzutrinken und bedenken Sie folgendes: "Ab 0,3
Promille drohen den Beteiligten an einem Unfall oder auffälligen
Fahrerinnen und Fahrern Führerscheinentzug, Geldstrafen oder Punkte.
"Für Fahranfänger gilt während der Probezeit und bis zum 21.
Lebensjahr die 0,0 Promille-Grenze. "Verlust des
Versicherungsschutzes droht! Verkehrsteilnehmer sollten bedenken,
dass Fahrzeugversicherer im Leistungsfall beim vorherigen Genuss von
Alkohol oder Drogen überhaupt keinen Spaß verstehen. "Ein
Fahrradfahrer gilt ab 1,6 Promille als absolut fahrunfähig.
Blutentnahme, Bußgeld und Medizinisch-Psychologische-Untersuchung
(MPU) drohen. Eine Straftat (Trunkenheit im Straßenverkehr) kann ein
alkoholisierter Radfahrer jedoch auch schon mit 0,3 Promille begehen,
wenn er z.B. durch unsichere Fahrweise oder Unfall auffällt. "
Achtung Restalkohol! Der Abbau des Alkohols im Blut dauert
grundsätzlich länger als der Aufbau. Denken Sie daran, wenn Sie sich
nach einer Feier am nächsten Morgen ans Steuer Ihres Wagens setzen.
Jedem alkoholisierten Autofahrer und Radfahrer sollte klar sein, dass
die Polizei auch in diesem Jahr zur Faschingszeit vermehrt Alkohol-
und Drogenkontrollen durchführen wird. Lassen Sie am besten Ihr
Fahrzeug stehen, gefährden Sie nicht sich und andere, wenn Sie beim
Feiern auf alkoholische Getränke nicht verzichten möchten. Benutzen
Sie öffentliche Verkehrsmittel oder klären Sie rechtzeitig, wer der
Fahrer sein soll, der Familienangehörige, Freunde und Bekannte
nüchtern und sicher nach Hause bringt. Genießen Sie die tolle Zeit
aber unterlassen sie es, Autofahrer zum (Mit-) Trinken zu animieren.
Dann steht einer lustigen Fastnacht nichts mehr im Wege und sie sind
auch am Aschermittwoch noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Gefertigt: Schlott, PHK




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen
Polizeidirektion Hochtaunus
Pressestelle
Saalburgstrasse 116
61350 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: (06172) 120-240
E-Mail: pressestelle.pd-htk.ppwh(at)polizei.hessen.de


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Datum: 28.01.2016 - 14:32 Uhr
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