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Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Westhessen: Wenn Sie feiern, hat ihr Auto frei! Verstärkte Alkoholkontrollen im Bereich des Polizeipräsidiums Westhessen

ID: 1391849

(ots) -


In den nächsten Tagen wird auch im Bereich des Polizeipräsidiums
Westhessen wieder kräftig gefeiert. Die "fünfte Jahreszeit" erreicht
ihren Höhepunkt auf diversen Feiern, Veranstaltungen und Umzügen. Das
ist gut so, und Alkohol ist bei diesen Veranstaltungen auch nicht
wegzudenken. Leider gibt es jedes Jahr immer wieder unbelehrbare
"Narren", die sich alkoholisiert hinter das Steuer ihres Autos
setzen, um nach Hause oder zur nächsten Feier zu fahren. Damit
gefährden sie ihr eigenes Leben und das Leben anderer
Verkehrsteilnehmer, denn Alkohol im Straßenverkehr ist eine der
häufigsten Unfallursachen.

Verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger sollten daher bedenken,
dass selbst nach dem Genuss von geringen Mengen Alkohol die
Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit erheblich nachlässt. Dabei wirkt
Alkohol bei jedem Menschen anders und die Grenze zur
Fahruntauglichkeit ist beim Einen schneller, beim Anderen langsamer
erreicht. Hüten Sie sich davor, sich an gewisse "Promillegrenzen"
heranzutrinken und bedenken Sie folgendes:

-Ab 0,3 Promille drohen den Beteiligten an einem Unfall oder
auffälligen Fahrerinnen und Fahrern Führerscheinentzug, Geldstrafen
oder Punkte.

-Für Fahranfänger gilt während der Probezeit und bis zum 21.
Lebensjahr die 0,0 Promille-Grenze.

-Verlust des Versicherungsschutzes droht! Verkehrsteilnehmer sollten
bedenken, dass Fahrzeugversicherer im Leistungsfall beim vorherigen
Genuss von Alkohol oder Drogen überhaupt keinen Spaß verstehen.

-Ein Fahrradfahrer gilt ab 1,6 Promille als absolut fahrunfähig.
Blutentnahme, Bußgeld und Medizinisch-Psychologische-Untersuchung
(MPU) drohen. Eine Straftat (Trunkenheit im Straßenverkehr) kann ein
alkoholisierter Radfahrer jedoch auch schon mit 0,3 Promille begehen,
wenn er z.B. durch unsichere Fahrweise oder Unfall auffällt.





-Achtung Restalkohol! Der Abbau des Alkohols im Blut dauert
grundsätzlich länger als der Aufbau. Denken Sie daran, wenn Sie sich
nach einer Feier am nächsten Morgen ans Steuer Ihres Wagens setzen.

Jedem alkoholisierten Autofahrer und Radfahrer sollte klar sein, dass
die Polizei auch in diesem Jahr zur Faschingszeit vermehrt Alkohol-
und Drogenkontrollen durchführen wird.

Lassen Sie am besten Ihr Fahrzeug stehen, gefährden Sie nicht sich
und andere, wenn Sie beim Feiern auf alkoholische Getränke nicht
verzichten möchten. Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder
klären Sie rechtzeitig, wer der Fahrer sein soll, der
Familienangehörige, Freunde und Bekannte nüchtern und sicher nach
Hause bringt. Genießen Sie die tolle Zeit aber unterlassen sie es,
Autofahrer zum (Mit-) Trinken zu animieren. Dann steht einer lustigen
Fastnacht nichts mehr im Wege und sie sind auch am Aschermittwoch
noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.





Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen
Polizeidirektion Limburg-Weilburg
Pressestelle
Polizeihauptkommissar Uwe Meier
Telefon: (06431) 9140-240
E-Mail: pressestelle.pd-lm.ppwh(at)polizei.hessen.de


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Datum: 01.02.2016 - 13:17 Uhr
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