Aktionstage zur Bekämpfung des Einbruchdiebstahls
(ots) -
(Weserbergland) Im Kampf gegen Einbruchdiebstahl hatte die
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden gemeinsam mit der
benachbarten Polizeiinspektion Schaumburg/Nienburg an drei
aufeinander folgenden Tagen Schwerpunktkontrollen durchgeführt.
Von Mittwoch, 27.01.2016, bis Freitag, 29.01.2016, wurden jeweils
von Mittag bis in die Abendstunden hinein an wichtigen
Hauptverkehrsrouten polizeiliche Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Im
Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
waren dies insbesondere die Autobahnzubringer zur BAB 2, also die
Bundesstraße 83 im Bereich Hess. Oldendorf, die Landesstraße 443
Hess. Oldendorf -Richtung Auetal-Rehren, sowie die Bundesstraße 442
und Bundesstraße 217 im Bereich Bad Münder, und die Bundesstraßen 1
und 83 als Ausfallstraße in Hameln. Im Bereich Aerzen war die
Bundesstraße 1 im Bereich zur Landesgrenze Nordrhein-Westfalen und im
Bereich Holzminden die Bundesstraßen 64 bzw. 497 in die Maßnahmen mit
eingebunden.
Die umfangreichen Kontrollmaßnahmen, die stationär und mobil
(sowohl offen als auch verdeckt in zivil) durchgeführt wurden, haben
zu folgenden Ergebnissen geführt:
Insgesamt sind an den drei Tagen 131 Fahrzeuge und 197 Personen
kontrolliert und überprüft worden. Konkrete Hinweise auf
Vorbereitungshandlungen oder die Begehung von Straftaten im Bereich
der Straßen- und Einbruchskriminalität haben sich dabei nicht
ergeben. Im Kontrollzeitraum ist nur ein Wohnungseinbruch gemeldet
worden. Der Tatzeitpunkt wird jedoch vor Beginn der Aktionstage
gelegen haben; der Einbruch in ein unbewohntes und leerstehendes Haus
im Bereich Bad Münder-Eimbeckhausen wurde allerdings erst am
28.01.2016 vom Geschädigten bemerkt und an der Polizei gemeldet.
Neben dem Anhalten von Fahrzeugen und der Kontrolle von
Fahrzeuginsassen, bei der mehrere Personen überprüft wurden, zu denen
polizeiliche Erkenntnisse in Bezug auf Diebstahlskriminalität
vorlagen, wurden auch verkehrsrechtliche Verstöße aufgedeckt, u.a.
das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstöße gegen das
Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrtsteuergesetz durch
Fahren mit nicht zugelassenen Fahrzeugen, das Fahren unter
Betäubungsmitteleinfluss und Verstöße gegen die Ladungssicherung.
siehe auch Meldung der PI Nienburg/Schaumburg:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57922/3240177
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-hm.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hameln_pyrmont_holz
minden/
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Datum: 01.02.2016 - 15:34 Uhr
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