Beschuldigter mehrerer Verkehrsstraftaten - Heiligenhaus - 1602009
(ots) -
Weil er einer Streifenwagenbesatzung der Polizei am späten
Montagabend des 01.02.2016 gegen 22.20 Uhr als Fahrer eines
silbergrauen PKW Renault Megane auf der Rheinlandstraße in
Heiligenhaus begegnete und dabei ein Handy am Ohr hielt, stoppten die
Heiligenhauser Beamten den Wagen mit roten Überführungskennzeichen
aus dem Bereich Essen. Mit seinem Handy während der Fahrt telefoniert
zu haben, bestritt der 32-jährige Mann aus Heiligenhaus bei der
anschließenden Kontrolle beinahe erwartungsgemäß. Doch dies sollte
auch nur der geringste Vorwurf bleiben, der am Ende gegen den
Renault-Fahrer im Raume stand.
Denn bei der Fahrer- und Fahrzeugkontrolle legte der 32-Jährige
nur die Kopie eines georgischen Führerscheins als vermeintliche
Fahrerlaubnis vor. Doch selbst diese hielt einer polizeilichen
Überprüfung nicht stand, weil sie gravierende Unstimmigkeiten in der
Gestaltung, zudem Fälschungsmerkmale und deutliche Fehler aufwies.
Weiterhin stellten die Beamten fest, dass der Kontrollierte
offensichtlich unter Drogeneinfluss stand und schon in erster
Befragung einräumte, am Vortag Heroin konsumiert zu haben.
Letztendlich zeigten dann auch die vorgelegten Fahrzeugpapiere und
eine TÜV-Bescheinigung des Renaults deutliche Unstimmigkeiten und
ließen Zweifel an ihrer Richtigkeit aufkommen. Als der 32-jährige
Mann dann noch einräumte den Wagen ohne Kenntnis und Erlaubnis seines
Besitzers zu fahren, rundete dies die polizeilichen Erkenntnisse nur
noch ab.
Die Führerscheinkopie und alle vorgezeigten Fahrzeugpapiere wurden
von der Polizei zur weiteren Prüfung und als Beweismittel
sichergestellt. Für die Beweisführung zum Drogenkonsum wurde die
ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Jedes
weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge im öffentlichen
Straßenverkehr untersagten die Beamten dem Beschuldigten ausdrücklich
und bis auf weiteres. Letztendlich leitete die Heiligenhauser Polizei
gleich mehrere Strafverfahren gegen den 32-jährigen Heiligenhauser
ein, welche auf Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss,
Urkundenfälschung sowie unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
lauten, dabei natürlich auch noch den Handyverstoß als
Ordnungswidrigkeit zusätzlich auflisten.
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Datum: 02.02.2016 - 08:08 Uhr
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