Karneval - Waffen, Reizgas und Co. müssen zu Hause bleiben!
(ots) - Kreis Gütersloh (CK) - Seit Anfang des letzten
Quartals 2015 stellt die Waffenbehörde der Kreispolizeibehörde
Gütersloh einen deutlichen Anstieg bei der Antragstellung für den
Kleinen Waffenschein fest (siehe Pressebericht vom 22.01.).
Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Reizstoff-
(Gas-), Signal- und Schreckschusswaffen - das allerdings nicht
uneingeschränkt!
Die Polizei weist vor Beginn der närrischen Tage nochmals
eindringlich darauf hin, dass bei allen öffentlichen Veranstaltungen
- wie jetzt im Karneval - Reizgas und Waffen, auch mit Kleinen
Waffenschein, NICHT mitgeführt werden dürfen!
Ein Missachten führt zu einem Verstoß gegen das Waffengesetz und
stellt eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bewährt ist!
Die Polizei im Kreis Gütersloh hat sich intensiv und in enger
Absprache mit den Kommunen, Feuerwehr- und Rettungskräften sowie den
Karnevalsvereinen auf die Einsätze in den Karnevalshochburgen
vorbereitet.
Zugrunde gelegt wurden dabei die bewährten Einsatzkonzepte aus den
Vorjahren, die der aktuellen Sicherheitslage angepasst wurden.
Höchste Priorität hat dabei die Sicherheit der Bürgerinnen und
Bürger durch starke und sichtbare polizeiliche Präsenz. Darüber
hinaus sind auch Fahnder im Einsatz, die vor allem Taschendiebe im
Auge haben.
Die Polizei im Kreis Gütersloh wünscht allen Karnevalisten viel
Spaß!
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
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Datum: 02.02.2016 - 10:40 Uhr
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Gütersloh
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