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Fasching: Polizei warnt vor Taschendieben und K.O.-Tropfen



Wertsachen und offene Getränke im Auge behalten, keine Getränke von Fremden annehmen

ID: 1392440

(ots) - Taschendiebe nutzen gerne Menschenansammlung, wie
zum Beispiel Faschingsveranstaltungen, um Wertsachen zu stehlen. Auf
Partys, in Diskotheken oder Lokalen kommt es zudem immer wieder vor,
dass Besuchern K.O.-Tropfen ins Glas geschüttet werden. Ziel der
Täter ist, ihre Opfer willen- und wehrlos zu machen, um sie
auszurauben oder sich an ihnen zu vergehen. Betroffen sind nicht nur
Frauen, sondern auch Männer. Doch mit den Tipps der Polizei kann
jeder vorbeugen und die närrische Zeit genießen.

"Taschendiebe gehen zumeist arbeitsteilig in Teams von mehreren
Personen vor. Ei-ner oder mehrere Täter lenken das Opfer ab, ein
anderer greift zu und entwendet die Wertsachen, zum Beispiel
Geldbörsen oder Smartphones", weiß Gerhard Klotter, Vorsitzender der
Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Das
Repertoire der Taschendiebe ist äußerst umfangreich, fast täglich
werden neue Tricks bekannt. Insbesondere das Gedränge bei
Veranstaltungen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln machen sich
Diebe zunutze, um zuzuschlagen. Die Aufklärungs-quote ist gering, da
die Tat von den Opfern häufig nicht gleich bemerkt wird.

Tipps der Polizei zum Schutz vor Taschendieben:

- Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich
benötigen.
- Tragen Sie Geld und Zahlungskarten sowie Papiere immer in
verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst
dicht am Körper.
- Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche immer mit der
Verschlussseite zum Körper.
- Halten Sie Ihre mitgeführte Tasche stets geschlossen.
- Lassen Sie Ihre Handtasche oder Jacke niemals unbeaufsichtigt.

K.O.-Tropfen: Gefahr aus dem Glas

K.O.-Tropfen werden zumeist auf Partys oder in Diskotheken in die
offenen Getränke der Opfer verabreicht. Deshalb muss aber niemand auf




das Feiern in größerer Runde verzichten: "Man kann sich schützen,
indem man seine Getränke grundsätzlich selber bestellt, entgegennimmt
und immer im Blick behält. Offene Getränke von Fremden sollte man
ablehnen" rät Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen
Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Wer sich nach einem Getränk unwohl fühlt und zudem unerklärliche
motorische oder psychische Auffälligkeiten spürt, sollte auf keinen
Fall allein bleiben. Nicht nur um die Täter fernzuhalten, sondern
auch, weil man ärztliche Hilfe benötigen könnte. Am bes-ten ist es,
Freunde, oder das Personal, um Hilfe zu bitten. Klingen die
Beschwerden nicht ab, oder verschlimmern sich sogar, sollte ein
Notarzt gerufen werden. Wichtig ist, schnell zu handeln, denn manche
Mittel, die als K.O.-Tropfen eingesetzt werden, sind schon wenige
Stunden nach der Einnahme nicht mehr in Blut und Urin nachweisbar.

Außerdem sollten Opfer Anzeige bei der Polizei erstatten. "Das
Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände
erfüllen, z.B. gefährliche Körperver-letzung oder Verstöße gegen das
Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. Nur mit Hilfe einer Anzeige ist
es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden
zu bewahren", betont Klotter.

Tipps der Polizei zum Schutz vor K.O.-Tropfen:

- Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen.
- Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen.
- Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen.
- Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre
Getränke nicht aus den Augen.
- Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche
Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.

Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen gibt es im
Internet unter: www.polizei-beratung.de/presse.

Profil Programm Polizeiliche Kriminalprävention Das Programm
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)
verfolgt das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und
andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und
Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären. Dies geschieht unter
anderem durch kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
und durch die Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und
Konzepten, welche die örtlichen Polizeidienststellen und andere
Einrichtungen, zum Beispiel Schulen, in ihrer Präventionsarbeit
unterstützen.




Rückfragen bitte an:

PROGRAMM POLIZEILICHE KRIMINALPRÄVENTION der Länder und des Bundes
(ProPK)
ZENTRALE GESCHÄFTSSTELLE
c/o Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Taubenheimstraße 85
70372 Stuttgart
Telefon (0711) 54 01-20 62  Fax (0711) 2 26 80 00
E-Mail presse(at)polizei-beratung.de
Internet www.polizei-beratung.de


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Datum: 02.02.2016 - 10:39 Uhr
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