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Mit verboten Waffen unterwegs

ID: 1392500

(ots) - Gleich mehrere Waffen führte am Montagabend
(1. Februar 2016) ein deutscher Staatsangehöriger bei sich, welche er
vermutlich kurz zuvor in der Tschechischen Republik erworben hatte.

Beamte der Bundespolizei kontrollierten den 26-Jährigen im Bereich
Schöna. Bei der polizeilichen Kontrolle fanden die Beamten eine
Stahlrute, ein Elektroimpulsgerät getarnt als Taschenlampe und einen
Teleskopschlagstock.

Aus diesem Grund muss er sich jetzt wegen Verstoß gegen das
Waffengesetz vor Gericht verantworten.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem Kauf von
Waffen im europäischen Ausland. Oftmals sind Waffen im europäischen
Ausland scheinbar legal zu erwerben, unterliegen aber im deutschen
Waffengesetzt bestimmten Regularien. Denn der Erwerb und Besitz von
Stahlruten sind nach dem deutschen Waffengesetz in Deutschland
verboten. Weiterhin sind auch getarnte Waffen, die einen anderen
Gegenstand vortäuschen oder die als solche nicht erkennbar sind, weil
sie mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs (z.B. Taschenlampe
o.ä.) verkleidet sind, verboten. Auch das bei sich führen eines
Teleskopschlagstockes ist in Deutschland grundsätzlich nur unter
bestimmten Voraussetzungen möglich, die der § 42a WaffG regelt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 02.02.2016 - 11:10 Uhr
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Pirna / Schöna



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