Ordnungsämter und Polizei gemeinsam für den Jugendschutz im Karneval
(ots) - Kreis Gütersloh (CK) - Die Ordnungsämter der
Städte Harsewinkel, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg und Schloß
Holte-Stukenbrock und die Polizei werden während der Karnevalszeit
besonders auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen achten und
damit Gesundheitsgefahren durch Alkoholmissbrauch von Kindern und
Jugendlichen vermeiden. Alkohol ist aufgrund der enthemmenden Wirkung
auch häufig Ursache von Schlägereien und Sachbeschädigungen.
Tankstellen, Einkaufsmärkte und andere Verkaufsstellen werden
nochmals daran erinnert, dass der Verkauf von Bier, Wein und Sekt an
unter 16-Jährige und der Verkauf von branntweinhaltigen Getränken an
unter 18-Jährige verboten ist.
Den Verkäuferinnen und Verkäufern wird dringend empfohlen, die
Stichtage für die Altersbestimmung zu notieren und sich bei jungen
Menschen generell den Personalausweis vorlegen zu lassen.
Nicht nur die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken
ist gesetzlich eingeschränkt, Kindern und Jugendlichen darf
entsprechend auch der Verzehr in der Öffentlichkeit nicht gestattet
werden.
Polizei und Ordnungsämter werden insbesondere während der
kommenden Karnevalstage Jugendschutzkontrollen durchführen und bei
Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren mit empfindlichen Bußgeldern
einleiten.
Die Karnevalvereine unterstützen diese Aktion und rufen alle
Mitglieder und erwachsenen Teilnehmer zu verantwortungsvollem,
vorbildhaften Verhalten auf.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
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Datum: 02.02.2016 - 11:33 Uhr
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