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Präventionstipps der Polizei für Bürgerinnen und Bürger

ID: 1392912

(ots) - "Kriminalitätsphänomene im öffentlichen
Raum" durch Personengruppen (z. B. Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung, Körperverletzungsdelikte oder Eigentumsdelikte wie
Raub und Taschendiebstahl)

Die Polizei gibt hierzu folgende Präventionsempfehlungen:

Vorausschauendes Verhalten ermöglicht Ihnen, Gefahren zu erkennen
und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.

Treffen Sie selbst auf eine für Sie bedrohlich wirkende Gruppe von
Personen (z. B. betrunkene, pöbelnde Personen), dann ist es
möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen
und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Wenn es sich anbietet und
Ihnen sicherer erscheint, bewegen Sie sich am Rande der
Menschenmenge, um Ihr Ziel zu erreichen. Einer empfundenen Gefahr aus
dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt
von "gesundem Menschenverstand".

Wenn Sie unterwegs sind, kann es hilfreich sein, sich zu einer
Gruppe zusammen zu schließen und dabei gegenseitig auf sich zu achten
und sich ggf. zu unterstützen.

Wenn Sie sich in einer für Sie bedrohlichen Situation befinden,
machen Sie durch lautes Schreien, den Einsatz von
"Schrillalarmgeräten" oder Trillerpfeifen auf sich aufmerksam und
versuchen Sie, Unbeteiligte aktiv zur Hilfeleistung aufzufordern.
Sprechen Sie die Person gezielt an ("Sie mit der blauen Jacke! Ich
brauche Hilfe!"). Versuchen Sie, Ihren eingeschlagenen Weg
fortzusetzen oder ziehen Sie sich in sichere Bereiche zurück. Sobald
Sie sich wieder sicher fühlen, verständigen Sie die Polizei über
Notruf 110.

Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohlichen
Gruppen von Personen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei
über "110" zu verständigen!

Zum Thema "Abwehrwaffen": Die Polizei sieht den Einsatz




sogenannter Abwehrwaffen, z. B. Abwehrsprays, kritisch. Jede
Unsicherheit in der Handhabung, jede zeitliche Verzögerung des
Einsatzes kann fatale Folgen für Sie selbst haben. Der oder die Täter
können möglicherweise Ihnen auch die "Abwehrwaffe" entreißen und dann
gegen Sie einsetzen.

Der Einsatz von Abwehrsprays gegen Person kann, wenn diese
verletzt werden, eine strafrechtliche Prüfung in einem
Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.




Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Mönchengladbach
Pressestelle

Telefon: 02161/29 20 20
Fax: 02161/29 20 29
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de


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Datum: 02.02.2016 - 15:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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