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Warendorf. Polizei betrachtet Aufrüstung mit Waffen mit Sorge und gibt Tipps für das Verhalten im öffentlichen Raum

ID: 1392925

(ots) - Die Polizei betrachtet die Aufrüstung mit Waffen
und Abwehrmitteln mit Sorge. Rund 300 Anträge für den sogenannten
kleinen Waffenschein gingen allein im Januar 2016 ein. Im gesamten
vergangenen Jahr waren es rund 80 Anträge, während 2014 gerade einmal
40 Anträge bearbeitet wurden.

Grundsätzlich kann jede erwachsene Person eine Reizstoff-, Signal-
oder Schreckschusswaffe kaufen. Für das Mitführen von erlaubnisfreien
Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit - also außerhalb der
eigenen vier Wände oder des eigenen Grundstücks - ist ein sogenannter
kleiner Waffenschein erforderlich. Dazu ist ein Antrag bei der
Polizei zu stellen, die dann die erforderliche Zuverlässigkeit und
persönliche Eignung des Antragsstellers prüft. Straftäter oder andere
auffällige Personen erhalten keinen kleinen Waffenschein.

Trotz eines kleinen Waffenscheins ist es nicht erlaubt, diese frei
käuflichen Schreckschusswaffen, aber auch andere Waffen zu
Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und
ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen mitzunehmen. Das gilt auch für
Karnevalsveranstaltungen und -umzüge. Hier ist das Mitführen von
Waffen gemäß § 42 WaffG generell verboten. Wer sich nicht daran hält,
begeht eine Straftat. Nähere Information sind im Waffenkalender
(https://www.mik.nrw.de/nc/publikationen/produktauswahl.htm) zu
finden.

Der kleine Waffenschein beinhaltet nicht die Erlaubnis mit der
Waffe zu schießen.

Wird in einer Notsituation eine Waffe oder z.B. ein Pfefferspray
eingesetzt, muss die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit beachtet
werden. Der Einsatz von Abwehrsprays gegen Person kann, wenn diese
verletzt werden, eine strafrechtliche Prüfung in einem
Ermittlungsverfahren nach sich ziehen.

Die vermeintlich gefühlte Sicherheit, die mit dem Tragen einer




Waffe oder eines Abwehrmittels einhergeht, kann sich auch ins
Gegenteil verkehren, wie ein Einsatz am Donnerstagabend zeigte. In
der Ahlener Innenstadt kam es zu einer körperlichen
Auseinandersetzung zwischen zwei Nachbarn, 50 und 43 Jahre alt, bei
denen einer der beiden ein Pfefferspray gegen seinen Kontrahenten
einsetzte. Dieser wiederrum entriss dem Mann das Spray und setzte es
gegen ihn selbst ein.

Personen, die sich mit Waffen oder anderen Abwehrmitteln ausrüsten
sind in den meisten Fällen völlig ungeübt mit der Nutzung dieser
Gegenstände. Dazu kommt dann noch die meist mit einer in Not-,
Schock- oder Stresssituation einsetzenden eingeschränkten
Handlungsfähigkeit. Dabei kann es zu einer erheblichen
Eigengefährdung kommen. Unklar ist auch, welche Wirkung das Führen
und Zeigen der Waffen auf das Gegenüber hat.

Der Kreis Warendorf ist einer der sichersten Kreise in
Nordrhein-Westfalen. Die Anzahl der Straftaten ist seit Jahren mit
durchschnittlich 14.500 Fällen konstant, ebenso die Aufklärungsquote
mit über 50%. Im Bereich der Gewaltkriminalität wurden in den letzten
fünf Jahren zwischen 377 und 335 Taten pro Jahr angezeigt.

Dennoch fühlen sich viele Menschen im öffentlichen Raum unsicher
und betrachten die bevorstehenden Karnevalstage mit Sorge. Das
Landeskriminalamt NRW hat umfangreiche Tipps zu
"Kriminalitätsphänomene im öffentlichen Raum" durch Personengruppen
(z. B. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
Körperverletzungsdelikte oder Eigentumsdelikte wie Raub und
Taschendiebstahl zusammengestellt:

-Vorausschauendes Verhalten ermöglicht Ihnen, Gefahren zu
erkennen und ihnen frühzeitig aus dem Weg zu gehen.

-Treffen Sie selbst auf eine für Sie bedrohlich wirkende Gruppe
von Personen (z. B. betrunkene, pöbelnde Personen), dann ist es
möglicherweise die bessere Entscheidung, dieser Gruppe auszuweichen
und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Wenn es sich anbietet und
Ihnen sicherer erscheint, bewegen Sie sich am Rande der
Menschenmenge, um Ihr Ziel zu erreichen. Einer empfundenen Gefahr aus
dem Weg zu gehen ist niemals ein Zeichen von Feigheit, sondern zeugt
von "gesundem Menschenverstand".

-Wenn Sie unterwegs sind, kann es hilfreich sein, sich zu einer
Gruppe zusammen zu schließen und dabei gegenseitig auf sich zu achten
und sich ggf. zu unterstützen.

-Wenn Sie sich in einer für Sie bedrohlichen Situation befinden,
machen Sie durch lautes Schreien, den Einsatz von
"Schrillalarmgeräten" oder Trillerpfeifen auf sich aufmerksam und
versuchen Sie, Unbeteiligte aktiv zur Hilfeleistung aufzufordern.
Sprechen Sie die Person gezielt an ("Sie mit der blauen Jacke! Ich
brauche Hilfe!").

-Versuchen Sie, Ihren eingeschlagenen Weg fortzusetzen oder
ziehen Sie sich in sichere Bereiche zurück. Sobald Sie sich wieder
sicher fühlen, verständigen Sie die Polizei über Notruf 110.

-Auch wenn Sie keine Gefahr für sich sehen, aber bedrohlichen
Gruppen von Personen feststellen, scheuen Sie sich nicht, die Polizei
über "110" zu verständigen!

-Zur Verhinderung von Diebstahlsdelikten (Handy, etc.) sollten
Bargeld, Handy und andere Wertgegenstände möglichst nah am Körper
getragen werden (z.B. Jackeninnentasche, Brust- oder Bauchbeutel).




Rückfragen bitte an:

Polizei Warendorf
Pressestelle
Telefon: 02581/600-130
Fax: 02581/600-129
E-Mail: pressestelle.warendorf(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/warendorf

Außerhalb der Bürozeiten:

Polizei Warendorf
Leitstelle
Tel.: 02581/600-244
Fax: 02581/600-249
Email: poststelle.warendorf(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/warendorf


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Datum: 02.02.2016 - 15:08 Uhr
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