Hände weg vom Steuer
(ots) - SR/ Bielefeld - Die Polizei Bielefeld weist zur
bevorstehenden Karnevalszeit auf die Gefahren des Autofahrens unter
Alkohol- und Drogeneinfluss hin. Auch in diesem Jahr führt die
Bielefelder Polizei verstärkt Kontrollen durch, um die
Unverbesserlichen aus dem Verkehr zu ziehen.
Jeder, der sich unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss hinter das
Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern bringt auch
andere in große Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden. Auch am
Morgen nach einer feucht-fröhlichen Feier ist der Restalkoholgehalt
unter Umständen noch so hoch, dass sich eine Autofahrt grundsätzlich
verbietet.
Ein Autofahrer begeht ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit -
die Folgen können Geldbuße, Punkte und Fahrverbot sein. Ab 1,1
Promille begeht der Autofahrer eine Straftat, was Geldstrafe und
Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben kann. Auch bereits ab 0,3
Promille ist der Führerschein in Gefahr - bei auffälligem Verhalten,
so genannten Ausfallerscheinungen, oder bei einem Unfall kann die
Fahrerlaubnis entzogen werden.
Da Alkohol sich bei jedem unterschiedlich auswirkt, kann schon ein
Glas Alkohol zu viel sein. Alkoholtypische Auswirkungen können
eingeschränkte Wahrnehmung, Enthemmung, falsche Einschätzung von
Geschwindigkeiten und Entfernungen, Blickfeldverengung und
Beeinträchtigung von Reaktion und Koordination sein.
Das Fahren unter Drogeneinfluss ist verboten und kann mit
Bußgeldern, Geldstrafen, Punkten, Fahrverboten, bis hin zum
Fahrerlaubnisentzug geahndet werden. Die Auswirkungen von Drogen sind
nicht vorhersehbar und individuell sehr unterschiedlich. Das
Unfallrisiko wird durch Mischkonsum von Alkohol und Drogen
potenziert.
Die Polizei rät allen Närrinnen und Narren, denen ihre
Fahrerlaubnis lieb und teuer ist und die künftig nicht zu Fuß gehen
wollen: Lassen Sie ihr Fahrzeug stehen, wenn Sie Alkohol trinken
wollen und steigen Sie auf Busse, Bahnen oder Taxen um, oder klären
Sie bereits vor Fahrtantritt, wer nüchtern bleibt, damit am
Aschermittwoch keine "Katerstimmung" aufkommt. Setzen Sie sich als
Mitfahrer nie zu unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Fahrern
ins Auto. Versuchen Sie diese von der Fahrt abzuhalten.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
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Datum: 03.02.2016 - 11:17 Uhr
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