Rechtssicherheit für die Freiwilligen Feuerwehren
(ots) - Im letzten Jahr hatten sich der
Landesfeuerwehrverband zusammen mit den Kreis- und
Stadtfeuerwehrverbänden nach umfänglichen verbandsinternen Beratungen
auf einen Vorschlag zur Änderung des Brandschutzgesetzes geeinigt,
mit dem die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren
rechtsicher in den Feuerwehren geführt werden können.
Landesbrandmeister Detlef Radtke: "Ich bedanke mich bei den
Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages dafür, dass der
Landesfeuerwehrverband zusammen mit den Kreis- und
Stadtfeuerwehrverbänden die Gelegenheit erhalten hatte, einen Entwurf
für eine Gesetzesänderung selbst zu erarbeiten und mit ihren
Feuerwehren im Land abzustimmen."
Der Gesetzesentwurf ist nun in das parlamentarische Verfahren
gegeben worden.
Rückfragen beantwortet Ihnen gerne Landesbrandmeister Detlef
Radtke unter der Nummer 0172 - 4318202
Rückfragen bitte an:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Holger Bauer
Pressesprecher
Telefon: 0431 / 603 2195
Mobil: 0177 / 2745486
E-Mail: bauer(at)lfv-sh.de
http://www.lfv-sh.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.02.2016 - 09:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1394671
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-LFVSH
Stadt:
Kiel
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Rechtssicherheit für die Freiwilligen Feuerwehren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).