Herzhausen - Pocketbike imöffentlichen Straßenverkehr angetroffen
(ots) - Am gestrigen Nachmittag teilt ein
Verkehrsteilnehmer mit, dass zwischen Thalitter und Herzhausen ein
Pocketbike unterwegs sei. Durch die Polizei wurde ein 20 Jahre junger
Mann in Herzhausen fahrend angetroffen. Er muss sich nun wegen
mehrerer verkehrsrechtlicher Verstöße verantworten.
Das Fahren von Pocketbikes im öffentlichen Straßenverkehr ist
nicht erlaubt. Zurzeit ist es in Deutschland nicht möglich, eine
Zulassung für die Bikes zu bekommen, da die Fahrzeuge fast nie den
Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen.
Daraus folgt ein fehlender Versicherungsschutz. Zudem wird auf
öffentlichen Straßen stets eine Fahrerlaubnis (meist Klasse A oder
A1) benötigt. Wer ein solches Kraftfahrzeug im öffentlichen
Straßenverkehr führt, macht sich strafbar.
Jörg Dämmer Polizeioberkommissar
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Datum: 05.02.2016 - 10:56 Uhr
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