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Ohne Führerschein und ohne Einsicht ! - Hilden - 1602035

ID: 1395231

(ots) -
Im Rahmen der diesjährigen Alkohol- und Drogenkontrollen zur
Karnevalszeit, fiel Einsatzkräften aus der Kradstaffel des
Verkehrsdienstes am Donnerstagnachmittag des 04.02.2016, gegen 16.00
Uhr, ein Düsseldorfer PKW VW Golf wegen lichttechnischer Mängel auf,
der auf Hildener Straßen unterwegs war. Während der polizeilichen
Kontrolle des Fahrers, eines 49-jährigen bulgarischen
Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Solingen, stellte sich heraus, dass
dieser nicht im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis
ist. Er gab zwar an, einen bulgarischen Führerschein zu besitzen,
konnte diesen aber leider nicht vorzeigen. Seine weiteren Angaben in
einer ausführlichen Befragung reichten dann auch nicht aus, um die
Beamten vom Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu überzeugen.

Darum wurde dem 49-Jährigen eine Weiterfahrt ausdrücklich
untersagt. Gegen ihn, aber auch gegen die im Fahrzeug mitfahrende
Halterin des Fahrzeugs, eine 31-jährige serbische Staatsangehörige
mit Wohnsitz in Düsseldorf, wurden Strafanzeigen gefertigt.

Nach der Kontrolle erschien vor Ort ein herbeigerufener
Ersatzfahrer, ebenfalls bulgarischer Staatsangehörigkeit, der aber
nach Vorlage einer gültigen Fahrerlaubnis das Fahrzeug tatsächlich
weiterfahren durfte.

Einige Minuten später, nach Beendigung ihrer polizeilichen
Kontrolle gegen 16.50 Uhr, staunten die Kradfahrer nicht schlecht,
als sie nur etwa 400 Meter von ihrer Kontrollstelle entfernt den
wenige Minuten zuvor überprüften VW Golf erneut antrafen. Er war dort
von Kollegen aus dem Wachdienst der Hildener Polizei angehalten
worden, die nichts von der vorhergehenden Kontrolle des VW Golfs
wussten. Als die Kradfahrer ihre Kollegen darüber informieren
wollten, erfuhren sie, dass wieder der 49-jährige Beschuldigte aus
Solingen am Steuer und weiterhin die Fahrzeughalterin aus Düsseldorf




auf dem Beifahrersitz daneben gesessen hatte. Der Ersatzfahrer mit
gültigem Führerschein war hingegen nicht mehr angetroffen worden.

Als Ergebnis erfolgten nochmals zwei Strafanzeigen und der
Hinweis, dass bei einer weiteren Verfehlung das Fahrzeug von der
Polizei eingezogen wird. Hoffentlich verhilft dies zur bisher
fehlenden Einsicht !




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
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Datum: 05.02.2016 - 15:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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