BAB 14- Wirtschaftsausfahrt wird als Abkürzung genutzt
(ots) - Eine Wirtschaftsausfahrt auf der BAB
14 bei Goldenstädt wird von einheimischen Autofahrern offenbar gern
als willkommene Abkürzung genutzt. Das Autobahnverkehrspolizeirevier
in Stolpe weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Benutzen
dieser Behelfsausfahrt, die lediglich durch die Straßenmeisterei zur
Bewirtschaftung der Autobahn genutzt werden darf, verkehrswidrig ist
und mit einem Bußgeld geahndet wird. Kraftfahrer dürfen nur
Autobahnabfahrten nutzen, die entsprechend ausgeschildert und
eingerichtet sind. Eine Stichpunktkontrolle vor wenigen Tagen hat
ergeben, dass binnen 90 Minuten insgesamt sechs Autofahrer die
Autobahn an dieser Wirtschaftsausfahrt verließen. Gegen die
betreffenden Autofahrer wurde jeweils ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro
erhoben.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Ludwigslust
Pressestelle
Klaus Wiechmann
Telefon: 03874/411 304
E-Mail: pressestelle-pi.ludwigslust(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 10.02.2016 - 12:59 Uhr
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Goldenstädt/ Stolpe
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