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Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle

-Dreimal wurde die Geldstrafe bezahlt, eine Frau musste ins Gefängnis-

ID: 1398678

(ots) - Bundespolizisten zogen am Mittwoch (10.
Februar) vier Personen mit Vollstreckungshaftbefehlen aus dem
Verkehr. Bei Dreien konnte die Haft durch Zahlung der Geldstrafe
abgewendet werden. Eine Frau musste in Ermangelung von Bargeld ihre
Haft in Stadelheim antreten.

Den Anfang machte gegen Mittag ein 32-jähriger Iraker, der von der
Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Betruges gesucht wurde. Bei seiner
Ankunft aus Sulaymaniyah präsentierten ihm die Beamten den
Haftbefehl. Der junge Mann konnte die geforderten 252 Euro Strafe
zahlen und musste somit nicht ersatzweise 40 Tage ins Gefängnis.

Zehn Minuten später verfing sich ein 24-jähriger Iraner, der aus
London einreisen wollte, im Fahndungsnetz der Bundespolizei. Das
Gefangenenbefreiung kein Kavaliersdelikt ist, musste der Reisende
feststellen, als die Bundespolizisten ihn vor die Wahl stellten:
entweder 60 Tage Haft oder knapp 400 Euro Strafe zahlen. So lautete
die Anordnung der Staatsanwaltschaft Weiden. Da er selber das Geld
nicht aufbringen konnte, zahlten Bekannte die Strafe bei der
Polizeiinspektion Schwandorf. Danach durfte der Mann die Wache wieder
verlassen.

Nicht soviel Bares in der Tasche hatte eine 34-jährige
Nigerianerin, die aus Athen nach München wollte. Bei ihrer Kontrolle
stellten die Bundespolizisten eine Fahndungsnotierung der
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fest. Die Frau war wegen
unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt zu einer Strafe von
1.180 Euro oder 37 Tage Gefängnis verurteilt worden. Da die Frau die
Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde sie in die
Justizvollzugsanstalt Stadelheim gebracht.

Am frühen Abend landete eine Steuerhinterzieherin fast im
Gefängnis. Die 37-jährige Britin wollte von München aus nach
Johannesburg fliegen. Dies durfte sie erst, als sie die Forderung der




Staatsanwaltschaft Wiesbaden beglich. Statt der geforderten 35 Tage
Haft zahlte die Frau lieber die 1.130 Euro Geldstrafe und durfte im
Anschluss nach Südafrika fliegen.




Rückfragen bitte an:
POK Albert Poerschke
Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Öffentlichkeitsarbeit
Nordallee 2 / 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpolifh.muc.presse(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen München ist mit ihren knapp
1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Inspektion in
Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den
grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.
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Datum: 11.02.2016 - 12:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Flughafen München



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