Durchsuchung bei Rechtsextremisten in Dortmund sowie in Niedersachsen - diverse Kommunikationsmedien beschlagnahmt
(ots) - Lfd. Nr.: 0213
Gemeinsame Presseerklärung der Polizei Dortmund und der
Staatsanwaltschaft Dortmund
Wie bereits mit den Pressemitteilungen Nr. 0207 bis 0209
berichtet, hat die Dortmunder Polizei auf Anordnung der
Staatsanwaltschaft Dortmund mehrere Durchsuchungsbeschlüsse für
Wohnungen von Rechtsextremisten vollstreckt. Ein besonderer Fokus lag
dabei auf dem Finden und Beschlagnahmen von Kommunikationsmedien.
Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten konnten in den Wohnungen
in Dortmund und Niedersachsen (Seggebruch und Rinteln) diverse
Handys, Smartphones, Laptops, Tablets sowie eine Videokamera
auffinden und beschlagnahmen. Sie werden nun zur Auswertung an
Experten des Landeskriminalamtes NRW weitergegeben. Diese Auswertung
wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
In einer der Dortmunder Wohnungen stießen die Einsatzkräfte
zusätzlich auf eine PTB-Schusswaffe. Diese wurde sichergestellt und
wird nun waffentechnisch untersucht.
Zuständig für Presseauskünfte ist die Staatsanwaltschaft Dortmund,
Staatsanwalt Elmar Pleus, unter Tel. 0231/926-24223.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Pressestelle
Telefon: 0231-132 1020 bis 1029
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.02.2016 - 12:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1398770
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Durchsuchung bei Rechtsextremisten in Dortmund sowie in Niedersachsen - diverse Kommunikationsmedien beschlagnahmt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).