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Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Hilden - 1602079

ID: 1401143

(ots) -
Beinahe täglich finden ein oder mehrere Verkehrsunfallfluchten auf
den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der
Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht")
liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren
kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt
sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund
veröffentlichen wir seit dem 02. Februar 2015 ausgewählte aktuelle
Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher
Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen
redaktioneller Möglichkeiten (analog zu unseren Berichterstattungen
i.S. Einbrüche). Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit
Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende
Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und
angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen
Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren
Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt
wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung
zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

--- Hilden ---

Bereits in der Zeit von Donnerstag, dem 11.02.2016, 16:00 Uhr, bis
zum Freitag, dem 12.02.2016, 11:30 Uhr, beschädigten Unbekannte einen
weißen Pkw Hyundai i30 am vorderen linken Radkasten und entfernten
sich dann von der Unfallörtlichkeit, ohne eine Schadensregulierung
einzuleiten. Der betroffene Hyundai parkte ordnungsgemäß auf rechten
Fahrbahnrand der Gluckstraße vor der Hausnummer 19 in Hilden. Der
Schaden am Hyundai wird auf etwa 300,- Euro geschätzt.

Im weiteren Verlauf des Freitags, dem 12.02.2016, in der Zeit
zwischen 08:15- 16:30 Uhr, beschädigten Unbekannte einen grünen Pkw
VW Golf Variant im Bereich des Stoßfängers und Kotflügels vorne links




und entfernten sich, ohne Angaben zu einer Unfallbeteiligung zu
machen. Der Pkw VW parkte auf der Loewestraße in Hilden am rechten
Fahrbahnrand. Der allein am VW Golf Variant festgestellte Sachschaden
beläuft sich nach polizeilichen Schätzungen auf ca. 1.500,- Euro.

Ebenfalls am Freitag, gegen 18:10 Uhr, ereignete sich an der
Grenzstraße in Hilden eine Verkehrsunfallflucht. Ein bislang
unbekannter Fahrzeugführer beschädigte mit seinem Fahrzeug einen
schwarzen PKW VW Passat, welcher gegenüber der Hausnummer 44 am
rechten Fahrbahnrand abgestellt war. Obwohl der VW bei der Kollision
an der Fahrzeugfront beschädigt wurde und ein Sachschaden in Höhe von
ca. 500,- Euro entstand, entfernte sich der Unfallverursacher von der
Unfallörtlichkeit, ohne eine Schadensregulierung einzuleiten. Nach
Zeugenangaben soll es sich bei dem flüchtigen Fahrzeug um einen
Kleintransporter mit niederländischem Kennzeichen gehandelt haben.

Am "Bruchhauser Weg" in Hilden kam es am Samstag, dem 13.02.2016,
in der Zeit zwischen 01:30 - 15:10 Uhr, zu einer
Verkehrsunfallflucht. Ein unbekannter Fahrzeugführer beschädigte
einen mattgrauen PKW Audi TT mit lackierten lila Außenspiegeln,
welcher in Richtung Schützenstraße am rechten Fahrbahnrand, in einer
Parklücke, in Höhe der Hausnummer 16 parkte. Obwohl der Audi im
Bereich des hinteren linken Kotflügels beschädigt wurde und ein
Sachschaden in Höhe von 1.500,- Euro entstand, entfernte sich der
Unfallverursacher, ohne eine Schadensregulierung einzuleiten.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103
/ 898-6410, jederzeit entgegen.

--- Hinweise und Tipps der Polizei ---

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann
folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

-Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).

-Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.

-Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.

-Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.

-Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei
weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg
versprechend.

-Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst
viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen,
Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur
Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren
eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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Datum: 15.02.2016 - 15:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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