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Versammlung in der Rheydter Innenstadt am kommenden Samstag

ID: 1401161

(ots) - Im Zusammenhang mit der Anmeldung einer
Versammlung im Kontext zum rheinischen Derby im Borussia Park in der
Rheydter Innenstadt am Samstag, 20.02.2016 sind Fragen an die Polizei
herangetragen worden. Dabei kam auch wieder die Frage auf, warum die
Polizei eine solche Versammlung "genehmigt" hat.

Dazu ist festzustellen: Eine Versammlung durchzuführen, ist ein
Grundrecht (Art. 8 GG). Einer Genehmigung oder wie das Grundgesetz es
ausführt einer "Erlaubnis" bedarf es nicht. Versammlungen unter
freiem Himmel - so wie die am kommenden Samstag - müssen lediglich
bei der Versammlungsbehörde (in NRW ist das die Polizei) angemeldet
werden.

Der Polizei ist es bewusst, dass die Öffentlichkeit durch den
angemeldeten Aufzug und den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen am
Samstag erheblich beeinträchtigt wird. Jede Kundgebung unter freiem
Himmel ist mehr oder weniger mit Beeinträchtigungen für Dritte
verbunden. Es ist sicherlich auch ein Ziel - und auch ein Recht -
einer Demonstration, für öffentliche Aufmerksamkeit zu sorgen. Daher
steht es den Anmeldern einer Versammlung weitestgehend frei, den Weg
und den Ort für ihre Veranstaltung selbst zu bestimmen.

In Vorgesprächen mit den Anmeldern konnte immerhin ein deutlich
verkürzter Demonstrationsweg erreicht werden. Weder Tatsachen noch
belastbare Hinweise, die ein eventuelles Versammlungsverbot
rechtfertigen könnten, liegen bislang vor.

Der Aufzug beginnt am HBF Rheydt und führt über eine Strecke von
ca. 750 Metern. Die Ankunft der Versammlungsteilnehmer und der
Gästefans in Rheydt entspricht der geübten Praxis bei
Fußballbundesligaspielen. So ist eine strikte Trennung der
rivalisierenden Lager möglich.

Dazu Polizeipräsident Mathis Wiesselmann: "Die Sorgen der
Geschäftswelt und der Anwohner in Rheydt kann ich gut verstehen. Das




Versammlungsrecht lässt ein Verbot der Demonstration aber nicht zu,
alle möglichen Auflagen wurden ausgesprochen. Und die Polizei wird
gut präsent und gut aufgestellt sein".




Rückfragen von Journalisten bitte an:

Polizei Mönchengladbach
Pressestelle

Telefon: 02161/29 20 20
Fax: 02161/29 20 29
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de


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Datum: 15.02.2016 - 15:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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