Wersten - Einbruch in Gartencenter - Diensthund "Nox" spürt Täter auf - Ingewahrsamnahme - Anzeige
(ots) - Wersten - Einbruch in Gartencenter - Diensthund
"Nox" spürt Täter auf - Ingewahrsamnahme - Anzeige
Mittwoch, 17. Februar 2016, 1.25 Uhr
Die hervorragende Nase des Polizeidiensthundes "Nox" führte in der
Nacht zu heute zum Aufgreifen eines Einbrechers. Dank guter
Zusammenarbeit zwischen Hund, "Herrchen" und weiterer Beamte der
Polizeiinspektion Süd, konnte der Mann nach einem Einbruch in ein
Gartencenter in Gewahrsam genommen werden. Der 30-jährige Täter hat
nun eine Anzeige zu erwarten.
Das war geschehen: Gegen 1.25 Uhr wurde an einem Gartencenter an
der Oerschbachstraße ein Alarm ausgelöst. Als die Polizisten das
gesamte Gelände umstellt hatten, kam Diensthund "Nox" zum Einsatz.
Der Hund nahm Witterung auf und folgte der Spur. Sein guter "Riecher"
führte "Nox" bis zu einem Mann, der sich in einem Gebüsch verborgen
hielt. So konnten Beamte der Polizeiwache Wersten schließlich den
Verdächtigen in seinem Versteck festnehmen. Er hatte eine Tür des
Gartencenters aufgebrochen und diverse Gegenstände (unter anderem
Weinflaschen, Feuerzeuge, Gartenhandschuhe) entwendet. Der
alkoholisierte 30-Jährige wurde in Gewahrsam genommen und muss sich
nun wegen eines Einbruchs verantworten.
Rückfragen bitte an:
Polizei Düsseldorf
Pressestelle
Telefon: 0211-870 2005
Fax: 0211-870 2008
http://www.duesseldorf.polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.02.2016 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1402338
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-D
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Wersten - Einbruch in Gartencenter - Diensthund "Nox" spürt Täter auf - Ingewahrsamnahme - Anzeige"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei D (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).