Vier Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung nach Ladendiebstahl
(ots) - Dienstag, den 16.02.2016, gegen 13:10 Uhr
beobachtete ein Ladendetektiv einen Diebstahl in einem Drogeriemarkt
auf dem Bahnhofsvorplatz in der Altstadt. Ein 25-jähriger Mann
steckte zehn Deodorants in seine Jacke. Damit wollte er das Geschäft
verlassen, ohne vorher zu bezahlen. Der Detektiv sprach den
25-Jährigen an und verständigte die Polizei. Die eingesetzten Beamten
nahmen den Mann fest und brachten ihn ins Gewahrsam. Am 17.02.2016
verurteilte der zuständige Richter des Amtsgerichts Gelsenkirchen den
Ladendieb in einem besonders beschleunigten Verfahren zu vier Monaten
Freiheitsstrafe. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil
ist bereits rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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Datum: 17.02.2016 - 12:46 Uhr
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