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Betrunken auf dem Mofa unterwegs - Langenfeld - 1602090

ID: 1402762

(ots) -
Am frühen Mittwochabend des 17.02.2016, gegen 18.30 Uhr,
kontrollierte die Langenfelder Polizei einen 55-jährigen
Motorrollerfahrer aus Langenfeld, der mit seinem roten Mofa (Fahrrad
mit Hilfsmotor) der Marke Honda auf der Bahnstraße in Richrath
unterwegs war. Bei der Kontrolle des Zweiradfahrers stellte sich
schnell heraus, dass dieser sehr deutlich unter Alkoholeinfluss
stand, denn in der Atemluft des Mannes schlug den Beamten erheblicher
Alkoholgeruch entgegen. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest
ergab einen Wert von mehr als 1,4 Promille (0,71 mg/l).

Die Langenfelder Polizei leitete ein Strafverfahren wegen
Trunkenheit im Straßenverkehr gegen den 55-jährigen Langenfelder ein.
Zur Beweisführung in diesem Strafverfahren wurde die ärztliche
Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Obwohl der
Beschuldigte zum Führen des Mofa-Rollers aktuell keine Fahrerlaubnis
benötigte, wurde ihm im Zuge des aktuellen Strafverfahrens dennoch
die schon obligatorische Frage nach einem Führerschein gestellt.
Daraufhin erklärte der Langenfelder, dass er aktuell nicht im Besitz
eines Führerscheins ist, da ihm dieser vor etwa zwei Jahren wegen
Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen wurde.

Bevor der Beschuldigte, nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen, gegen 19.30 Uhr seinen weiteren Heimweg zu Fuß antreten
durfte, untersagten ihm die Beamten ganz ausdrücklich und unter
Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen, jedes weitere Führen von
Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis zum Zeitpunkt seiner
Ausnüchterung. Doch schon gegen 20.20 Uhr meldeten sich Zeugen bei
der Langenfelder Polizei, welche den 55-jährigen Langenfelder erneut
beobachtet hatten, wie dieser deutlich alkoholisiert mit seinem
Roller unterwegs war. Sofortige Fahndungsmaßnahmen nach dem
Betrunkenen verliefen aber ohne Erfolg. Dennoch sind auch diese




Zeugenhinweise selbstverständlich Gegenstand weiterer polizeilicher
Ermittlungen und Bestandteil des aktuellen Strafverfahrens gegen den
Langenfelder.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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Datum: 18.02.2016 - 08:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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