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BAB 7/Bollingstedt (SL-FL) - LKW-Großkontrolle auf der A7

ID: 1403625

(ots) -
Am Donnerstag, 18.02.2016, führte das Polizei Autobahn- und
Bezirksrevier Nord zusammen mit der Bundespolizei und dem Zoll eine
Großkontrolle auf dem Parkplatz Jalmer Moor der A 7 durch. Das
Hauptaugenmerk lag hierbei auf dem LKW-Verkehr, der in der Zeit von
9-14 Uhr vollständig über den Parkplatz geleitet wurde.

Insgesamt kontrollierten die Polizisten etwa 50 Fahrzeuge
intensiver. Der Fahrer eines polnischen Sattelzugs hatte sein Zubehör
(Schaufel, Besen und Spanngurte etc) nicht gesichert, so dass dies
leicht hätte herabfallen und dann zur Gefahr für andere Fahrzeuge
werden können. Der Fahrer sicherte nach und bezahlte vor Ort eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 60 EUR.

Bei einem dänischen Sattelzug kam die auf dem Parkplatz
installierte Waage zum Einsatz. Die Polizisten hatten den Verdacht,
dass das mit Schweinehälften beladene Fahrzeug zu schwer war. Dies
wurde durch die Wägung bestätigt: Die Überladung betrug abzüglich der
Toleranz 9%. Auch hier hinterließ der Fahrer eine
Sicherheitsleistung.

Zusätzlich wurden die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer überprüft.
Dabei stellten die Polizisten insgesamt 14 Verstöße fest. Alle
Verstöße gegen die Personalvorschriften befanden sich in einem
Bereich, in dem die Fahrer ihre Fahrt fortsetzen konnten und mit
einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen haben.

In die Kontrolle fuhren außerdem zwei niederländische
Schwertransporte, beide jeweils beladen mit einem Bagger und
entsprechendem Zusatzmaterial. Beide Transporte waren aufgrund ihrer
Ladung deutlich breiter als die erlaubten 2,55m. Zur Absicherung war
ein Begleitfahrzeug erforderlich, dass andere Fahrzeuge vor dem
überbreiten Transport hätte warnen sollen. Da jedoch keines vorhanden
war, wurde die Weiterfahrt untersagt, bis die jeweiligen Firmen




entsprechende Fahrzeuge und dafür ausgebildetes Personal zur
Verfügung gestellt haben. Zwei Verfallsverfahren gegen die Firmen
wurden mit dem Ziel eingeleitet, das dadurch eingesparte Geld
(dreistelliger Betrag) einzubehalten.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Franziska Jurga
Telefon: 0461/484-2011
E-Mail: pressestelle.flensburg(at)polizei.landsh.de


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Datum: 19.02.2016 - 10:40 Uhr
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