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Zweimal Stadelheim, einmal Freiheit

-Bundespolizei am Münchner Flughafen vollstreckt internationalen und nationale Haftbefehle-

ID: 1404839

(ots) -
Am Wochenende (19.-21. Februar) haben Bundespolizisten am Münchner
Flughafen drei mit Haftbefehl gesuchte Personen festgenommen. Bereits
am Freitag lief den Beamten ein von den österreichischen Behörden
gesuchter Iraker in die Arme, am Samstag mussten sich ein Deutscher
und ein Schweizer ihrer Vergangenheit stellen.

Der irakische Staatsangehörige ging den Beamten am
Freitagvormittag ins Netz, als er bei seiner Ankunft aus Erbil die
Einreisekontrolle passierte. Die Wiener Staatsanwaltschaft suchte
seit Anfang dieses Jahres mit internationalem Haftbefehl nach dem
34-Jährigen. Die Strafverfolgungsbehörden in der österreichischen
Hauptstadt werfen dem Mann vor, Mitte 2015 eine Minderjährige
mehrfach sexuell belästigt beziehungsweise missbraucht zu haben. Da
der Verdächtige sich offensichtlich in sein Heimatland abgesetzt
hatte, bevor die Behörden aus dem Alpenstaat seiner habhaft werden
konnten, schrieb ihn der Wiener Staatsanwalt international zur
Fahndung aus. Nachdem Bundespolizisten den Iraker jetzt im Erdinger
Moos verhaftet hatten, lieferten sie den Festgenommenen in die
Münchner Justizvollzugsanstalt ein. Dort muss der 34-Jährige nun das
von der Münchner Generalstaatsanwaltschaft betriebene
Auslieferungsverfahren abwarten.

Am Samstagvormittag nahmen Bundespolizisten einen schweizerischen
Geschäftsmann bei seiner Ankunft aus Dubai fest. Das Münchner
Amtsgericht hatte den in Hannover wohnhaften 50-Jährigen schon vor
mehr als drei Jahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu 1.200
Euro Geldstrafe oder 60 Tagen Ersatzhaft verurteilt. Anfangs hatte
der Verurteilte wohl noch knapp ein Drittel seiner Strafe beglichen.
Als aber die Zahlungen ausblieben, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft
München I im März 2013 mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme
aus. Der Schweizer schuldete der deutschen Justiz seither noch 860




Euro Restgeldstrafe und 782,74 Euro an Verfahrenskosten. Diese
Beträge beglich der Mann am Samstag umgehend nach seiner Festnahme am
Moos-Airport. So durfte er die Wache der Bundespolizei auch gleich
als freier Mann wieder verlassen.

Gleich drei Haftbefehle hatte ein 51-jähriger Deutscher im Gepäck,
als er am Samstagabend aus Istanbul in München ankam. Die
Staatsanwaltschaft München I suchte einmal seit dem vorletzten und
zweimal seit dem letzten Jahr nach dem gebürtigen Somalier. In einem
Fall hatte ein Münchner Amtsrichter den Mann wegen Verstoßes gegen
das Betäubungsmittelgesetz zu 2.800 Euro Geldstrafe oder ersatzweise
48 Tagen Haft verurteilt. In einem weiteren Fall legte der
Amtsrichter eine Geldstrafe von 4.000 Euro oder 80 Tage Ersatzhaft
wegen Trunkenheit im Verkehr fest. 6.000 Euro Geldstrafe oder 150
Tagen Haft wegen Diebstahls, lautete der Richterspruch in einem
dritten Fall. Alle drei Richtersprüche kümmerten den 51-Jährigen bis
dato wohl wenig. Auch bei der Bundespolizei konnte er die geforderten
Geldsummen nicht aufbringen und musste daher seine Reise in Richtung
Münchner Justizvollzugsanstalt fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Christian Köglmeier
Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpolifh.muc.presse(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen München ist mit ihren knapp
1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Inspektion in
Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den
grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.
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Datum: 22.02.2016 - 10:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
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Flughafen München



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