Unfall, Widerstand, Wegweisung
(ots) - Bad Oldeslo
Am 21.02.2016, gegen 03.10 Uhr, meldete ein Zeuge, dass es an der
Kreuzung Ratzeburger Straße und Mewesstraße in Bad Oldesloe zu einem
Verkehrsunfall ohne verletzte Personen gekommen sei. Ein 29-jähriger
Mann aus Bad Oldesloe fuhr dort mit einem VW Golf gegen einen
Laternenmast auf einer Verkehrsinsel An dem Fahrzeug entstand
erheblicher Sachschaden und der Laternenmast wurde stark verbogen.
Die Gesamtschadenshöhe beläuft sich auf ca. 18.000,- Euro.
Nach Eintreffen der Polizei stellten die Beamten beim Unfallfahrer
erheblichen Atemalkoholgeruch fest. Eine freiwillig durchgeführte
Atemalkoholüberprüfung ergab einen Wert von 1,93 Promille. Des
Weiteren konnte der 29-jährige kaum alleine gehen und sich nur
lallend verständigen. Daraufhin ordneten die Beamten die Entnahme
einer Blutprobe an und beschlagnahmten den Führerschein.
Da eine Selbstgefährdung des 29-jährigen auf Grund seines
Alkoholisierungsgrades nicht ausgeschlossen werden konnte, sollte
dieser zu seinem eigenen Schutz in Gewahrsam genommen werden. Gegen
diese Maßnahme leistet er jedoch erheblichen Widerstand, indem er um
sich schlug und trat. Hierbei wurde ein Beamter leicht im Gesicht
verletzt, blieb aber dienstfähig. Außerdem beleidigte und bedrohte er
die Beamten.
Nach einem gewissen Grad an Ausnüchterung konnte eine weitere
Selbstgefährdung ausgeschlossen werden und der Bad Oldesloer wurde
gegen 06.30 Uhr aus dem Gewahrsam entlassen.
Gegen 06.50 Uhr ging von der Wohnanschrift des 29-jährigen ein
Notruf bei der Polizei ein. Die Beamten stellten dann vor Ort fest,
dass der Mann von der Polizei direkt nach Hause ging und dort sowohl
seine Frau als auch seine Schwiegermutter geschlagen hatte. Die
Ehefrau erlitt dabei einen Schlüsselbeinbruch. Zwei gemeinsame Kinder
(7 und 11 Jahre) blieben unverletzt.
Daraufhin wurde der 29-jährige erneut in Gewahrsam genommen,
diesmal um weitere Straftaten zu verhindern. Ferner sprachen die
Beamten gegen ihn eine sog. Wegweisung aus.
Gegen 14.30 Uhr wurde der 29-jährige dann wieder aus dem Gewahrsam
entlassen.
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Holger Meier
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Datum: 22.02.2016 - 12:44 Uhr
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