Gleisüberschreitung führt zu Notbremsung
(ots) - Am Freitagmorgen (26. Februar 2016) führte die
unerlaubte Gleisüberschreitung eines 44-Jährigen Deutschen am Bahnhof
Pirna zur Notbremsung eines durchfahrenden Güterzuges. Bei der
anschließenden polizeilichen Kontrolle zeigte sich der 44-Jährige
Verursacher gegenüber den kontrollierenden Beamten nicht gerade
einsichtig und beleidigte diese durch mehrere herabwürdigende
Äußerungen ihnen gegenüber.
Dadurch, dass der Lokführer des Güterzuges eine Gefahrenbremsung
einleiten musste, besteht hier der Verdacht des gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr. Der 44-Jährige muss sich zudem wegen
Beleidigung in einem gegen ihn gerichteten Verfahren verantworten.
Die Bundespolizei informiert in diesem Zusammenhang, dass
Gleisüberschreitungen kein Kavalierdelikt darstellen und
weitreichende Folgen haben können. Das Betreten von Gleisanlagen ist
nicht nur lebensgefährlich sondern auch verboten. Insbesondere
Erwachsene sollten in diesem Zusammenhang ihrer Vorbildfunktion
gegenüber von Kinder gerecht werden.
Eine unerlaubte Gleisüberschreitung - ohne eine konkrete
Gefährdung eines Zuges - stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Muss ein
Lokführer eine Notbremsung einleiten, hat dies strafrechtliche
Konsequenzen, da dann ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr
vorliegt. Bei einer Notbremsung besteht immer die Gefahr, dass
dadurch Fahrgäste stürzen und sich verletzten. In diesem Fall muss
sich der Verursacher auch noch wegen fahrlässiger Körperverletzung
verantworten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
Martin Ebermann
Telefon: 03 50 23 - 676 506
E-Mail: bpoli.berggiesshuebel.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
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Datum: 29.02.2016 - 11:52 Uhr
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Pirna
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